Arbeitsplätze durch IFG/UIG/VIG-Anfragen beim Bundesamt für Justiz

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

1. Sind für IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, in ihrer Behörde neue Arbeitsplätze besetzt worden?

2. Welche Summe kosten IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, jährlich?

3. Falls die Beantwortung ausgelagert wird: Welche Summe kosten IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, jährlich?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. März 2014
  • Frist
    3. April 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Sind für IFG/…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsplätze durch IFG/UIG/VIG-Anfragen beim Bundesamt für Justiz [#5861]
Datum
2. März 2014 16:44
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sind für IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, in ihrer Behörde neue Arbeitsplätze besetzt worden? 2. Welche Summe kosten IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, jährlich? 3. Falls die Beantwortung ausgelagert wird: Welche Summe kosten IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, jährlich?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Justiz
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes vom 2. März 2014 Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 239/2014 S…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes vom 2. März 2014
Datum
5. März 2014 14:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 239/2014 Sehr geehrt<< Anrede >> mit Ihrem o. g. Antrag haben Sie unter Hinweis auf die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) um nähere Informationen zu den Kosten anlässlich der Gewährung des Informationszugangs gebeten. Zu den insoweit aufgeworfenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung: zu 1.: Im Bundesamt für Justiz sind für IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, keine neuen Arbeitsplätze eingerichtet worden. zu 2.: Die jährlichen Kosten anlässlich von IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, werden statistisch nicht erfasst. Eine Informationsbeschaffungspflicht besteht nach dem IFG nicht. zu 3.: Die an das Bundesamt für Justiz gerichteten IFG/UIG/VIG-Anfragen werden grundsätzlich durch die hiesige Behörde beantwortet. Eine "Auslagerung" der Beantwortung erfolgt nicht. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen