Arbeitsplätze durch IFG/UIG/VIG-Anfragen - Statistisches Bundesamt


1. Sind für IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, in ihrer Behörde neue Arbeitsplätze besetzt worden?

2. Welche Summe kosten IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, jährlich?

3. Falls die Beantwortung ausgelagert wird: Welche Summe kosten IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, jährlich?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. August 2014
  • Frist
    27. September 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Sind für IFG…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
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Betreff
Arbeitsplätze durch IFG/UIG/VIG-Anfragen - Statistisches Bundesamt [#7254]
Datum
26. August 2014 22:30
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sind für IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, in ihrer Behörde neue Arbeitsplätze besetzt worden? 2. Welche Summe kosten IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, jährlich? 3. Falls die Beantwortung ausgelagert wird: Welche Summe kosten IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, jährlich?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, 1. + 3. Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz werden im Statistische…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
WG: Arbeitsplätze durch IFG/UIG/VIG-Anfragen - Statistisches Bundesamt [#7254] - Az.: IR/11100100-IF3074
Datum
5. September 2014 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, 1. + 3. Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz werden im Statistischen Bundesamt, wie Sie aus vielerlei Korrespondenz bereits wissen, durch die Mitarbeiter der Internen Revision bearbeitet. Es wurden keine neuen Stellen geschaffen. 2. Die Kosten, die aufgrund des IFG entstehen, werden im Statistischen Bundesamt nicht erfasst. Mit freundlichen Grüßen