Arbeitsplätze durch IFG/UIG/VIG-Anfragen- undesministerium für Gesundheit

1. Sind für IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, in ihrer Behörde neue Arbeitsplätze besetzt worden?

2. Welche Summe kosten IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, jährlich?

3. Falls die Beantwortung ausgelagert wird: Welche Summe kosten IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, jährlich?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2014
  • Frist
    25. April 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Sind für IF…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
Arbeitsplätze durch IFG/UIG/VIG-Anfragen- undesministerium für Gesundheit [#6024]
Datum
24. März 2014 15:51
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sind für IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, in ihrer Behörde neue Arbeitsplätze besetzt worden? 2. Welche Summe kosten IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, jährlich? 3. Falls die Beantwortung ausgelagert wird: Welche Summe kosten IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, jährlich?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Rückfrage Sehr geehrter Herr Hasen, bevor ich Ihnen eine Antwort auf Ihre E-Mail vom 24. März 2014 zu IFG-Arbeitsp…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Rückfrage
Datum
3. April 2014 16:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hasen, bevor ich Ihnen eine Antwort auf Ihre E-Mail vom 24. März 2014 zu IFG-Arbeitsplätzen sende, wäre ich für Mitteilung dankbar, was Sie mit Ihrem Hinweis "Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar." zum Ausdruck bringen möchten. Soll ich die Antwort nicht an diese Mail-Adresse senden? Wenn dies so gemeint ist, können Sie mir dann eine E-Mail-Adresse oder Postadresse nennen, an die ich die Antwort schicken kann? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Rückfrage [#6024] Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mail. Dies bedeutet u.a. Folgend…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rückfrage [#6024]
Datum
10. April 2014 23:59
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mail. Dies bedeutet u.a. Folgendes: Durch eine Antwort ihrerseits bzw. Veröffentlichung der ihrerseits erfolgten Antwort auf www.fragdenstaat.de können u.a. keine Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen könnten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Gesundheit
Abwesenheitsnotiz: Rückfrage [#6024] Ich bin erst am 14. April 2014 wieder im Büro. In eiligen Fällen senden Sie …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abwesenheitsnotiz: Rückfrage [#6024]
Datum
11. April 2014 00:05
Status
Warte auf Antwort
Ich bin erst am 14. April 2014 wieder im Büro. In eiligen Fällen senden Sie Ihre Mail bitte an das Referatspostfach <<E-Mail-Adresse>> Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Anfrage vom 24. März 2014 zu IFG-Arbeitsplätzen Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre mit E-Mail vom 24.…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 24. März 2014 zu IFG-Arbeitsplätzen
Datum
15. April 2014 15:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre mit E-Mail vom 24. März 2014 übermittelten Fragen beantworte ich wie folgt: 1. Für die Beantwortung von IFG/UIG/VIG-Anfragen hat es im Bundesministerium für Gesundheit keine neuen Stellen gegeben. 2. Eine Bezifferung der Ausgaben für solche Anfragen ist nicht möglich, da die Beschäftigten, die sich mit IFG/UIG/VIG-Anträgen beschäftigen, dies im Rahmen ihres dienstlichen Auftrags tun, ohne dass die Kosten hierfür gesondert erfasst würden. Im Übrigen ist der Arbeitsaufwand sehr unterschiedlich, sodass auch eine Auskunft zu dem jährlich anfallenden Aufwand nicht gegeben werden könnte. 3. Die Beantwortung von IFG/UIG/VIG-Anfragen wird nicht ausgelagert. Nur in ganz seltenen Fällen wird eine Rechtsanwaltskanzlei in die Beantwortung einbezogen. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) für Ihre Anfrage nach hiesiger Auffassung nicht einschlägig sind: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Mit freundlichen Grüßen