Arbeitsschutz, Anzahl Aufsichtspersonen

die Überwachung der Schutzvorschriften wird durch das Gewerbeaufsichtsamt bzw. das Amt für Arbeitsschutz durchgeführt; diese sind die Überwachungs- und Beratungseinrichtungen der Bundesländer. Sie sichern die Qualität des Arbeitsschutzsystems; das heißt, sie koordinieren alle mit dem Arbeitsschutz in Verbindung stehenden Aktivitäten im Land.

Wieviele
a) Gewerbeaufsichtsämter bzw. Ämter für Arbeitsschutz gibt es in Ihrem Bundesland?;
b) Aufsichtspersonen sind in Ihrem Bundesland für diese Aufgabe zuständig und wie hat sich die Anzahl in den letzten 10 Jahren entwickelt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsschutz, Anzahl Aufsichtspersonen [#263903]
Datum
23. November 2022 21:06
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Überwachung der Schutzvorschriften wird durch das Gewerbeaufsichtsamt bzw. das Amt für Arbeitsschutz durchgeführt; diese sind die Überwachungs- und Beratungseinrichtungen der Bundesländer. Sie sichern die Qualität des Arbeitsschutzsystems; das heißt, sie koordinieren alle mit dem Arbeitsschutz in Verbindung stehenden Aktivitäten im Land. Wieviele a) Gewerbeaufsichtsämter bzw. Ämter für Arbeitsschutz gibt es in Ihrem Bundesland?; b) Aufsichtspersonen sind in Ihrem Bundesland für diese Aufgabe zuständig und wie hat sich die Anzahl in den letzten 10 Jahren entwickelt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263903/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Ihre Anfrage zur Berliner Arbeitsschutzbehörde Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihr Interesse an…
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Betreff
Ihre Anfrage zur Berliner Arbeitsschutzbehörde
Datum
28. November 2022 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihr Interesse an der Tätigkeit der Berliner Arbeitsschutzbehörde. Die staatliche Überwachung des Arbeitsschutzes obliegt im Land Berlin dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin - LAGetSi -. Dabei decken wir thematisch nicht nur das Thema "Arbeitsschutz" ab, sondern haben zahlreiche weitere Aufgaben, über die Sie sich gerne auf unserer Webseite informieren können. Alternativ stehen Ihnen auch unsere Jahresberichte zur Verfügung, in denen jährlich ausgewählte Arbeitsschwerpunkte und Fachthemen in für alle verständlicher Sprache dargestellt sind. Ständiger Inhalt der Berichte ist auch die Sie interessierende Personalausstattung. Der untenstehende Link leitet Sie direkt dorthin. Den Tabellen können Sie die Entwicklung des Personalbestandes ab 2012 entnehmen. https://www.berlin.de/sen/arbeit/beschaeftigung/arbeitsschutz/service/jahresberichte-der-berliner-arbeitsschutzbehoerden-1092450.php#headline_1_7 Mit freundlichen Grüßen