Arbeitsschutz, Anzahl Aufsichtspersonen

die Überwachung der Schutzvorschriften wird durch das Gewerbeaufsichtsamt bzw. das Amt für Arbeitsschutz durchgeführt; diese sind die Überwachungs- und Beratungseinrichtungen der Bundesländer. Sie sichern die Qualität des Arbeitsschutzsystems; das heißt, sie koordinieren alle mit dem Arbeitsschutz in Verbindung stehenden Aktivitäten im Land.

Wieviele
a) Gewerbeaufsichtsämter bzw. Ämter für Arbeitsschutz gibt es in Ihrem Bundesland?;
b) Aufsichtspersonen sind in Ihrem Bundesland für diese Aufgabe zuständig und wie hat sich die Anzahl in den letzten 10 Jahren entwickelt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Ü…
An Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsschutz, Anzahl Aufsichtspersonen [#263905]
Datum
23. November 2022 21:09
An
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Überwachung der Schutzvorschriften wird durch das Gewerbeaufsichtsamt bzw. das Amt für Arbeitsschutz durchgeführt; diese sind die Überwachungs- und Beratungseinrichtungen der Bundesländer. Sie sichern die Qualität des Arbeitsschutzsystems; das heißt, sie koordinieren alle mit dem Arbeitsschutz in Verbindung stehenden Aktivitäten im Land. Wieviele a) Gewerbeaufsichtsämter bzw. Ämter für Arbeitsschutz gibt es in Ihrem Bundesland?; b) Aufsichtspersonen sind in Ihrem Bundesland für diese Aufgabe zuständig und wie hat sich die Anzahl in den letzten 10 Jahren entwickelt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263905/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!