Arbeitsschutz, Anzahl Aufsichtspersonen

die Überwachung der Schutzvorschriften wird durch das Gewerbeaufsichtsamt bzw. das Amt für Arbeitsschutz durchgeführt; diese sind die Überwachungs- und Beratungseinrichtungen der Bundesländer. Sie sichern die Qualität des Arbeitsschutzsystems; das heißt, sie koordinieren alle mit dem Arbeitsschutz in Verbindung stehenden Aktivitäten im Land.

Wieviele
a) Gewerbeaufsichtsämter bzw. Ämter für Arbeitsschutz gibt es in Ihrem Bundesland?;
b) Aufsichtspersonen sind in Ihrem Bundesland für diese Aufgabe zuständig und wie hat sich die Anzahl in den letzten 10 Jahren entwickelt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Überwachun…
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsschutz, Anzahl Aufsichtspersonen [#263902]
Datum
23. November 2022 21:04
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Überwachung der Schutzvorschriften wird durch das Gewerbeaufsichtsamt bzw. das Amt für Arbeitsschutz durchgeführt; diese sind die Überwachungs- und Beratungseinrichtungen der Bundesländer. Sie sichern die Qualität des Arbeitsschutzsystems; das heißt, sie koordinieren alle mit dem Arbeitsschutz in Verbindung stehenden Aktivitäten im Land. Wieviele a) Gewerbeaufsichtsämter bzw. Ämter für Arbeitsschutz gibt es in Ihrem Bundesland?; b) Aufsichtspersonen sind in Ihrem Bundesland für diese Aufgabe zuständig und wie hat sich die Anzahl in den letzten 10 Jahren entwickelt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263902 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263902/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen vorgebrachten Gesetzesgrundlagen sind für derartige Anfrag…
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Arbeitsschutz, Anzahl Aufsichtspersonen [#263902]
Datum
24. November 2022 16:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen vorgebrachten Gesetzesgrundlagen sind für derartige Anfragen nicht einschlägig. Die von Ihnen erbetenen Informationen sind weiterhin im Internet für jedermann zugänglich. Wir bitten Sie daher zu Frage a) sich unter https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/wir_ueber_uns/organigramm/index.htm zu informieren und bezüglich der Frage b) bitten wir die Informationen aus den Jahresberichten der Bayerischen Gewerbeaufsicht oder aber dem Bericht der Länder über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu entnehmen. Die Berichte sind verfügbar unter: https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/wir_ueber_uns/jahresbericht/index.htm https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitswelt-und-Arbeitsschutz-im-Wandel/Arbeitsweltberichterstattung/SuGA/SuGA_node.html Mit freundlichen Grüßen