Arbeitsschutz bei Rodungsarbeiten für Autobahn GmbH Fecherwald Frankfurt

In Frankfurt wird seit dem 18.11.2023 im Auftrag der Autobahn GmbH Rodungsarbeiten durchgeführt. Aufgrund einer Waldbesetzung die sich für den Erhalt des Waldes einsetzt bestehen besondere Örtliche Gegebenheiten. Daraus ergeben sich fragen.
1.War dem Amt für Arbeitsschutz bekannt das dort Rodungsmasnahmen statt finden?
2. War dem Amt bekannt das Rodungsarbeiten in unmittelbarer Nähe von Menschen durchgeführt wurden?
3. Welche Überprüfungen wurden nach der in Kenntnis Setzung durch seit dem 18.01.2022 durchgeführt?
4. Welche Verstöße gegen Arbeitschutzbestimmungen wurden festgestellt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2023
  • Frist
    21. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
Ulrich Schmidt
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Frankfurt wird seit dem 18.11.…
An Regierungspräsidium Darmstadt Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
Arbeitsschutz bei Rodungsarbeiten für Autobahn GmbH Fecherwald Frankfurt [#268009]
Datum
18. Januar 2023 08:24
An
Regierungspräsidium Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Frankfurt wird seit dem 18.11.2023 im Auftrag der Autobahn GmbH Rodungsarbeiten durchgeführt. Aufgrund einer Waldbesetzung die sich für den Erhalt des Waldes einsetzt bestehen besondere Örtliche Gegebenheiten. Daraus ergeben sich fragen. 1.War dem Amt für Arbeitsschutz bekannt das dort Rodungsmasnahmen statt finden? 2. War dem Amt bekannt das Rodungsarbeiten in unmittelbarer Nähe von Menschen durchgeführt wurden? 3. Welche Überprüfungen wurden nach der in Kenntnis Setzung durch seit dem 18.01.2022 durchgeführt? 4. Welche Verstöße gegen Arbeitschutzbestimmungen wurden festgestellt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 268009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268009/ Postanschrift Ulrich Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
Regierungspräsidium Darmstadt
Sehr geehrter Herr Schmidt, hiermit möchte ich ihre Anfrage für die Abteilung Arbeitsschutz des Regierungspräsid…
Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
WG: Arbeitsschutz bei Rodungsarbeiten für Autobahn GmbH Fecherwald Frankfurt
Datum
24. Januar 2023 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
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16,5 KB


Sehr geehrter Herr Schmidt, hiermit möchte ich ihre Anfrage für die Abteilung Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt wie folgt beantworten: 1) "War dem Amt für Arbeitsschutz bekannt das dort Rodungsmasnahmen statt finden?" Ja 2) "War dem Amt bekannt das Rodungsarbeiten in unmittelbarer Nähe von Menschen durchgeführt wurden?" Ja (Hinweis: Die Abteilung Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt ist nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zuständig) 3) "Welche Überprüfungen wurden nach der in Kenntnis Setzung durch seit dem 18.01.2022 durchgeführt?" Nach § 21 (5) des Arbeitsschutzgesetzes ist die Abteilung Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt für die ausführende Autobahn GmbH nicht zuständig. 4) "Welche Verstöße gegen Arbeitschutzbestimmungen wurden festgestellt?" Es wurden bislang keine Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen festgestellt. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt
Guten Tag, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Wenn nach der Antwort folgerichtig diese Behörde nicht fü…
An Regierungspräsidium Darmstadt Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: WG: Arbeitsschutz bei Rodungsarbeiten für Autobahn GmbH Fecherwald Frankfurt [#268009]
Datum
31. Januar 2023 06:44
An
Regierungspräsidium Darmstadt
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Wenn nach der Antwort folgerichtig diese Behörde nicht für die Einhaltung des Arbeitsschutz nach " § 21 (5) des Arbeitsschutzgesetzes ist die Abteilung Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt für die ausführende Autobahn GmbH nicht zuständig." Hätte ich gerne Zugang zu 1. alle Aufzeichnungen / Dokumente die im Zusammenhang mit dem Austausch mit der Polizei auf die nicht Zuständigkeit hinweisen. 2. alle Aufzeichnungen/ Dokumente die wegen eventuell festgestellten nicht Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen mit den zuständigen Behörden erfolgt sind. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 268009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268009/
Regierungspräsidium Darmstadt
Sehr geehrter Herr Schmidt, Ihre Anfrage ist in der Abteilung Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt ei…
Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
AW: WG: Arbeitsschutz bei Rodungsarbeiten für Autobahn GmbH Fecherwald Frankfurt [#268009]
Datum
10. Februar 2023 10:27
Status
Warte auf Antwort
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3,7 KB


Sehr geehrter Herr Schmidt, Ihre Anfrage ist in der Abteilung Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Regierungspräsidium Darmstadt
Sehr geehrter Herr Schmidt, hiermit möchte ich Ihre weitere Anfrage für die Abteilung Arbeitsschutz des Regierungs…
Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
AW: Arbeitsschutz bei Rodungsarbeiten für Autobahn GmbH Fecherwald Frankfurt [#268009]
Datum
24. Februar 2023 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.png
3,7 KB


Sehr geehrter Herr Schmidt, hiermit möchte ich Ihre weitere Anfrage für die Abteilung Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt wie folgt beantworten: 1) "alle Aufzeichnungen / Dokumente die im Zusammenhang mit dem Austausch mit der Polizei auf die nicht Zuständigkeit hinweisen." Es gibt keine Aufzeichnungen oder Dokumente über einen Austausch mit der Polizei bezüglich unserer Nichtzuständigkeit für Beschäftigte der Autobahn GmbH. 2) "alle Aufzeichnungen/ Dokumente die wegen eventuell festgestellten nicht Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen mit den zuständigen Behörden erfolgt sind." Ich verweise auf Punkt 4.) der bereits übersendeten Antwort vom 24.01.2023. Mit freundlichen Grüßen