Sehr
<< Antragsteller:in >>
Ihr untenstehender Antrag auf Zugang zu Informationen nach § 1 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) wurde dem zuständigen Referat für Rechtsangelegenheiten zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Auf Ihre Fragestellung („Was wird getan, um die MitarbeiterInnen des Kinder- und Jugendnotdienstes vor übermäßiger Arbeitsbelastung zu schützen?“) werden Ihnen die nachfolgenden Informationen gebührenfrei per E-Mail übermittelt.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Ihre Fragestellung äußerst weit gefasst ist und keinesfalls abschließend beantwortet werden kann. Nach Rücksprache mit den zuständigen Abteilungen und Referaten im Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) kann ich Ihnen die wichtigsten Maßnahmen mitteilen, welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) vor übermäßiger Arbeitsbelastung schützen sollen. Hierbei geht es insbesondere um die nachfolgenden Vorschriften und Maßnahmen:
Der Schutz vor übermäßiger Arbeitslast beginnt bereits bei der Einhaltung und Umsetzung der geltenden bundes- und landesrechtlichen Gesetze und Rechtsverordnungen, die für den LEB teilweise durch hauseigene Dienstanweisungen ergänzt und konkretisiert werden. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Regelungen aus dem Arbeitszeitgesetz betreffend der Höchstarbeitszeiten sowie der Pausen aber auch das Bundesurlaubsgesetz hinsichtlich der Urlaubsgewährung. Ebenso dient die Erstellung eines Dienstplans dem Schutz der Kolleginnen und Kollegen aus dem KJND vor übermäßiger Arbeitslast. Die erforderlichen Inhalte zur Erstellung des Dienstplans lassen sich im Wesentlichen der Dienstanweisung zur Gestaltung der Dienste in Einrichtungen mit Schichtdienst über Tag und Nacht in der Fassung vom 09.02.2022 (DA-Schichtdienst) entnehmen.
Zudem gewährleistet der LEB ein geregeltes Verfahren zur Anzeige von Überlast nach der Dienstanweisung zur Bearbeitung von Überlastanzeigen in der Fassung vom 12.05.2021 (DA-Überlastungsanzeigen). Durch eine solche Überlastungsanzeige kann jederzeit darauf hingewiesen werden, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsleistung in einer konkreten Situation gefährdet ist. Hierdurch wird dem LEB die Möglichkeit eröffnet, eine hohe Arbeitslast im KJND – aber auch in anderen Einrichtungen – zu erkennen und frühzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten, z.B. indem temporär weiteres Fachpersonal nachgesteuert wird. Ebenso kann der KJND in Krisensituationen punktuell entlastet werden, indem beispielsweise bestimmte Verwaltungsaufgaben von der Zentrale übernommen werden oder Personal der Zentrale im KJND zeitweise aushilft.
Neben den vorgenannten organisatorischen Regelungen und Maßnahmen bietet der LEB als Dienststelle der Freien und Hansestadt Hamburg eine Vielzahl an Beratungs- und Gesundheitsförderungsleistungen an. Zu nennen sind hierbei insbesondere die externen betrieblichen Sozial- und Gesundheitsberatungen der Hamburger Arbeit, welche anonym und kostenfrei Unterstützung und Entlastung bei der Bewältigung persönlicher Problemlagen bzw. bei der Klärung und Strukturierung der Belastungssituation durch Erarbeitung einer Bewältigungsstrategie bieten. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter
https://www.hamburger-arbeit.de/betriebliche-sozial-und-gesundheitsberatung/.
Zusätzlich gibt es Beratungsangebote des Arbeitsmedizinischen Dienstes, u.a. zu den Themen Gesundheitsschutz und Schutz vor arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen. In diesem Zusammenhang ist auch seitens der Fachkraft für Arbeitssicherheit des LEB eine Informationsveranstaltung speziell für den KJND geplant, welche in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Betriebsarzt durchgeführt werden soll. Darüber hinaus ist auch die betriebliche Gesundheitsförderung als präventive Schutzmaßnahme von Bedeutung. So werden vielfältige Angebote auf Verhaltensebene angeboten, u.a. Informationsveranstaltungen oder Fortbildungen zu den Themen Resilienz, Schlafhygiene bei Schichtdienst, Stressmanagement, Achtsamkeit, Bewegung und Ernährung.
Weiterhin gestaltet der LEB die Rahmenbedingungen für ein gesundes Arbeiten insbesondere durch das Leitbild, die Führungsleitlinien, die Dienstvereinbarung zur Förderung einer guten Zusammenarbeit in der Fassung vom 04.06.2019 (DV-Zusammenarbeit) sowie den wichtigen Bereich der strategischen Führungskräfteentwicklung. Diese konzeptionellen Inhalte sollen insbesondere zur Schaffung und Erhaltung eines gesunden Arbeitsklimas beitragen und bezwecken damit gleichermaßen die Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Beschäftigten sowie der Vermeidung einer zu hohen Arbeitslast.
Abschließend baut der LEB als Dienststelle der Freien und Hansestadt Hamburg ergänzend auf die Eigenverantwortung der Beschäftigten zur Gesunderhaltung, indem insbesondere auf dem Sharepoint u.a. auf die vielfältigen vergünstigten Angebote in Fitnessstudios oder den Bäderland-Schwimmbädern hingewiesen wird.
Die o.a. Regelwerke finden Sie als Volltexte nebst weiteren interessanten Gesundheitsbriefen sowie Workshop-Angeboten anbei. Ihrem Informationsanspruch nach dem HmbTG wurde damit vollumfänglich und gebührenfrei entsprochen. Für hieran anknüpfende Auskünfte werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG erhoben.
Mit freundlichen Grüßen