Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wird nicht ernst genommen - anstatt SGB VII nur SGB V

Ich bin Journalistin von www.achtung-intelligence.org

Mir ist aufgefallen, dass GKVs primär Kaufleute für Gesundheit als Angestellte haben, aber eigentlich keine Sozialversicherungsfachangestellte mehr. SGB V 293 und SGB V 135a kennen die nicht. SGB VII wollen SGB V nicht wahrhaben und Arbeitsunfälle etc. primär als GKV-Leistung bearbeiten, wie ein Haufen wirrer Stalker, geil nach Krankengeschichten und Unfallberichten vom Patienten, aber dann noch nicht helfen. Sie wollen direkt echte Polizeiakten haben, aber keine Heilbehandlung und Fachkliniken empfehlen.

Dadurch werden spezielle Fachkliniken und auch Rentengelder bzw. sonstige Unfallfürsorge und Vorsorge für das Arbeits-Opfer und etwaig seiner / ihrer Familienangehöriger, wie Kinder, verweigert.

Als Folge sind die Statistiken auch noch falsch und je nach Sozialgericht wird korrumpiert.

Sowohl die VBG (Unfall im Klinikum, gilt bei GKV-Versicherten dann als SGB VII) z.B. etwaig allergische toxische Reaktion auf Mittel für Kreislauf, als Folge eines anderen beruflichen Attentats, als auch z.B. die die SBK (Siemens BKK) sind primär nur an Polizeiakten interessiert und verstehen nicht und wissen nicht, dass es den MDK gibt.

Man bleibt unbehandelt. Andere Sachbearbeiter wollen erst alle Ärzte hinter Gitter sehen, bevor der Patient medizinische Hilfe bekommen darf.

Sogar einige Fachkliniken aus dem BG-Bereich sei es die BG-Klinik Duisburg oder Bergmannsheil als Beispiel antworten nicht richtig oder gar nicht. Da wird aus der SGB VII-Abteilung der Klinik in der Realität eine outgesourcte Station (! ohne SGB VII) oder das Personal der Bergmannheilklinik muss wie ein Anfänger genau erklärt bekommen, was der Arzt machen soll (Abteilung Neurologie). Andere Kliniken verweigern Hilfe, sondern wollen anscheinend primär eine private Zusatzversicherung. SGB VII reicht nicht aus.

Andere verweigern trotz SGB VII "Schein" für medizinische Untersuchung die Hilfe, andere Unikliniken wollen erst die Befunde durch andere Ärzte lesen, sprechen aber kaum Deutsch und man verunfallt als Folge eines Berufsunfalls bzw. Exposition an Giften, ausdünstende Materialien so weiter und landet dann mit Schädel-Hirn-Trauma dann noch unbehandelt im eigenen Bett. Sogar an einer sofortigen MRT scheitert es. Auch Verätzungen im Gehirn sind dann allen egal - Büromaterialienfolge.

Nun meine Fragen:

Aufgrund der miserablen Ausbildung an Pflegern, Fachärzten und sonstigen Personal sind die Folgen immens hoch. Diese heißen dann Frührentner, Tote, Dauerkranke, ALG2, SGB XII, weil das SGB VII System total versagt und noch nicht einmal den MDK mehr kennt. Immer wollen die GKVs alle alleine machen, wie Alzheimer-Patienten (alles meins).

Welche genauen Anweisungen gibt es - denn die Unternehmen vertuschen gerne derartige Kranken, und verunfallten betriebskranke Angestellte, denn nur mit echten behördlichen Anweisungen könnte garantiert werden, dass Patienten direkt Hilfe bekommen können? Gibt es interne Anweisungen an GKVs bzw. SGB VII oder an Unternehmer? Es ist eigentlich keinem je bekannt, was man eigentlich machen muss - wenn ein normaler Büroangestellter krank wird bzw. verunfallt.

Wieso nimmt der MDK nicht direkt Behandlungsfehlergutachten von Patienten an, wenn diese darum bitten, wenn diese vermuten eine SGB VII zu sein? Wieso gibt es keine MDK für eine SGB VII? Oder gibt es einen MDK für SGB VII - wenn ja, wie heißt diese Institution?

Gibt es behördliche Fachinformationen oder Patienteninformationen, die man auf Achtung Intelligence veröffentlichen könnte, was zu tun ist, wenn der Patient sicher ist oder relativ sicher ist, Opfer vom Büro, Betrieb, Langzeitfolgen (vorher unbekannt - wegen damaligem noch nicht bekannten Wissen), Wegeunfall, zu sein? Bitte beachten Sie unbedingt, dass Unternehmen anscheinend meist nicht je offiziell den Unfall als Arbeitsunfall oder Arbeitserkrankung melden.

Die Ausbildung der Ärzte bzw. Klinikpersonal ist zu schlecht. Die Dunkelziffer ist zu groß.

Mobbing gilt übrigens seit 1993 eigentlich als versuchter Mord je nach Sachlage. Man versucht Menschen absichtlich sozial oder / und finanziell oder / und gesundheitlich auszugrenzen und nimmt Suizide dabei in Kauf. Es geht bei dieser Anfrage jedoch nicht um Mobbing. Denn Mobbing kann Folge von toxischem Büromaterial sein (bereits herausgefunden) - kranke Gehirne.

Was kann man tun?

Übrigens sind seit 2001 sämtliche Psychopharmaka in der EU verboten. Diese sind alle psychotrop bzw. psychoaktiv, gelten als Rauschmittel, sie sind drogenidentisch und fallen in das Ressort der Drogenbeauftragten der BRD- Psychopharmaka sind keine zulassungsfähigen Arzneimittel so die EU.

EU-Verbot http://www.achtung-intelligence.org/articles.php?art_id=318&start=1

Auch DIMDI schreibt (darin veröffentlicht) Gutachter bzw. Psychiater sind Psychopathen.

GKV Mitarbeiter fehlt es an Sozialgesetzbuchkenntnissen und wirken eher wie Junkies mit ihren Rabattverträgen für Arzneimittel, ohne jedwede echte Heilabsicht.

Falls Sie nicht alleine zuständig sein sollte, bitte ich um Mitteilung, wer noch zuständig ist und / oder direkte Weiterleitung an die nächste Behörde. Dankeschön.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2014
  • Frist
    6. Januar 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu Weihnachten wünsche ich mir Folgendes: Ich bin J…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wird nicht ernst genommen - anstatt SGB VII nur SGB V [#8121]
Datum
5. Dezember 2014 12:19
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu Weihnachten wünsche ich mir Folgendes:
Ich bin Journalistin von www.achtung-intelligence.org Mir ist aufgefallen, dass GKVs primär Kaufleute für Gesundheit als Angestellte haben, aber eigentlich keine Sozialversicherungsfachangestellte mehr. SGB V 293 und SGB V 135a kennen die nicht. SGB VII wollen SGB V nicht wahrhaben und Arbeitsunfälle etc. primär als GKV-Leistung bearbeiten, wie ein Haufen wirrer Stalker, geil nach Krankengeschichten und Unfallberichten vom Patienten, aber dann noch nicht helfen. Sie wollen direkt echte Polizeiakten haben, aber keine Heilbehandlung und Fachkliniken empfehlen. Dadurch werden spezielle Fachkliniken und auch Rentengelder bzw. sonstige Unfallfürsorge und Vorsorge für das Arbeits-Opfer und etwaig seiner / ihrer Familienangehöriger, wie Kinder, verweigert. Als Folge sind die Statistiken auch noch falsch und je nach Sozialgericht wird korrumpiert. Sowohl die VBG (Unfall im Klinikum, gilt bei GKV-Versicherten dann als SGB VII) z.B. etwaig allergische toxische Reaktion auf Mittel für Kreislauf, als Folge eines anderen beruflichen Attentats, als auch z.B. die die SBK (Siemens BKK) sind primär nur an Polizeiakten interessiert und verstehen nicht und wissen nicht, dass es den MDK gibt. Man bleibt unbehandelt. Andere Sachbearbeiter wollen erst alle Ärzte hinter Gitter sehen, bevor der Patient medizinische Hilfe bekommen darf. Sogar einige Fachkliniken aus dem BG-Bereich sei es die BG-Klinik Duisburg oder Bergmannsheil als Beispiel antworten nicht richtig oder gar nicht. Da wird aus der SGB VII-Abteilung der Klinik in der Realität eine outgesourcte Station (! ohne SGB VII) oder das Personal der Bergmannheilklinik muss wie ein Anfänger genau erklärt bekommen, was der Arzt machen soll (Abteilung Neurologie). Andere Kliniken verweigern Hilfe, sondern wollen anscheinend primär eine private Zusatzversicherung. SGB VII reicht nicht aus. Andere verweigern trotz SGB VII "Schein" für medizinische Untersuchung die Hilfe, andere Unikliniken wollen erst die Befunde durch andere Ärzte lesen, sprechen aber kaum Deutsch und man verunfallt als Folge eines Berufsunfalls bzw. Exposition an Giften, ausdünstende Materialien so weiter und landet dann mit Schädel-Hirn-Trauma dann noch unbehandelt im eigenen Bett. Sogar an einer sofortigen MRT scheitert es. Auch Verätzungen im Gehirn sind dann allen egal - Büromaterialienfolge. Nun meine Fragen: Aufgrund der miserablen Ausbildung an Pflegern, Fachärzten und sonstigen Personal sind die Folgen immens hoch. Diese heißen dann Frührentner, Tote, Dauerkranke, ALG2, SGB XII, weil das SGB VII System total versagt und noch nicht einmal den MDK mehr kennt. Immer wollen die GKVs alle alleine machen, wie Alzheimer-Patienten (alles meins). Welche genauen Anweisungen gibt es - denn die Unternehmen vertuschen gerne derartige Kranken, und verunfallten betriebskranke Angestellte, denn nur mit echten behördlichen Anweisungen könnte garantiert werden, dass Patienten direkt Hilfe bekommen können? Gibt es interne Anweisungen an GKVs bzw. SGB VII oder an Unternehmer? Es ist eigentlich keinem je bekannt, was man eigentlich machen muss - wenn ein normaler Büroangestellter krank wird bzw. verunfallt. Wieso nimmt der MDK nicht direkt Behandlungsfehlergutachten von Patienten an, wenn diese darum bitten, wenn diese vermuten eine SGB VII zu sein? Wieso gibt es keine MDK für eine SGB VII? Oder gibt es einen MDK für SGB VII - wenn ja, wie heißt diese Institution? Gibt es behördliche Fachinformationen oder Patienteninformationen, die man auf Achtung Intelligence veröffentlichen könnte, was zu tun ist, wenn der Patient sicher ist oder relativ sicher ist, Opfer vom Büro, Betrieb, Langzeitfolgen (vorher unbekannt - wegen damaligem noch nicht bekannten Wissen), Wegeunfall, zu sein? Bitte beachten Sie unbedingt, dass Unternehmen anscheinend meist nicht je offiziell den Unfall als Arbeitsunfall oder Arbeitserkrankung melden. Die Ausbildung der Ärzte bzw. Klinikpersonal ist zu schlecht. Die Dunkelziffer ist zu groß. Mobbing gilt übrigens seit 1993 eigentlich als versuchter Mord je nach Sachlage. Man versucht Menschen absichtlich sozial oder / und finanziell oder / und gesundheitlich auszugrenzen und nimmt Suizide dabei in Kauf. Es geht bei dieser Anfrage jedoch nicht um Mobbing. Denn Mobbing kann Folge von toxischem Büromaterial sein (bereits herausgefunden) - kranke Gehirne. Was kann man tun? Übrigens sind seit 2001 sämtliche Psychopharmaka in der EU verboten. Diese sind alle psychotrop bzw. psychoaktiv, gelten als Rauschmittel, sie sind drogenidentisch und fallen in das Ressort der Drogenbeauftragten der BRD- Psychopharmaka sind keine zulassungsfähigen Arzneimittel so die EU. EU-Verbot http://www.achtung-intelligence.org/articles.php?art_id=318&start=1 Auch DIMDI schreibt (darin veröffentlicht) Gutachter bzw. Psychiater sind Psychopathen. GKV Mitarbeiter fehlt es an Sozialgesetzbuchkenntnissen und wirken eher wie Junkies mit ihren Rabattverträgen für Arzneimittel, ohne jedwede echte Heilabsicht. Falls Sie nicht alleine zuständig sein sollte, bitte ich um Mitteilung, wer noch zuständig ist und / oder direkte Weiterleitung an die nächste Behörde. Dankeschön.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wird nic…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wird nicht ernst genommen - anstatt SGB VII nur SGB V [#8121]
Datum
22. Februar 2015 16:53
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wird nicht ernst genommen - anstatt SGB VII nur SGB V" vom 05.12.2014 (#8121) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 48 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sie können die Anfrage auch auf Achtung Intelligence nachlesen: http://www.achtung-intelligence.org/articles.php?art_id=418&start=1 Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
[Vorgang: 597788] Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wird nicht ernst genommen Sehr geehrtAntragsteller/in wir best…
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
[Vorgang: 597788] Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wird nicht ernst genommen
Datum
24. Februar 2015 08:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Das Informationsfreiheitsgesetz ist - obwohl Sie sich ausdrücklich darauf beziehen - auf Ihr Schreiben vom 05.12.2014 nicht anwendbar, da Sie damit nicht Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen der BAuA erbitten, sondern eine Sachdiskussion anstreben. Nach §§ 1 Absatz 1, 2 Nr. 1 IFG besteht grundsätzlich nur Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dies sind nach der Gesetzesdefinition alle Aufzeichnungen, die zu amtlichen Zwecken elektronisch, optisch, akustisch oder anderweitig gespeichert wurden. Mit freundlichen Grüßen