Arbeitsschutzaktion: "Gesund und sicher pflegen"

Eine Beantwortung der folgenden Fragen zur Arbeitsschutzaktion: “Gesund und sicher pflegen“

1. Welche Sektoren werden bei der Arbeitsschutzaktion „Arbeitssicherheit in der Pflege“ mit einbezogen? (Pflegeeinrichtungen? Krankenhäuser? Reha-Einrichtungen?)

2. Werden alle dem jeweiligen Sektor zugehörigen Einrichtungen überprüft? Wenn nein, wie findet der Auswahlprozess statt?

3. Wie viele Einrichtungen wurden bereits überprüft? Wie teilen sich die überprüften Einrichtungen in die einzelnen Sektoren auf? Wie ist die Verteilung zwischen Einrichtungen in Trägerschaft der Wohlfahrt, Einrichtungen in privater Trägerschaft und Einrichtung in öffentlicher Trägerschaft (nach Möglichkeit bezogen auf den jeweiligen Sektor)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. April 2019
  • Frist
    3. Mai 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsschutzaktion: "Gesund und sicher pflegen" [#63275]
Datum
1. April 2019 11:36
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Beantwortung der folgenden Fragen zur Arbeitsschutzaktion: “Gesund und sicher pflegen“ 1. Welche Sektoren werden bei der Arbeitsschutzaktion „Arbeitssicherheit in der Pflege“ mit einbezogen? (Pflegeeinrichtungen? Krankenhäuser? Reha-Einrichtungen?) 2. Werden alle dem jeweiligen Sektor zugehörigen Einrichtungen überprüft? Wenn nein, wie findet der Auswahlprozess statt? 3. Wie viele Einrichtungen wurden bereits überprüft? Wie teilen sich die überprüften Einrichtungen in die einzelnen Sektoren auf? Wie ist die Verteilung zwischen Einrichtungen in Trägerschaft der Wohlfahrt, Einrichtungen in privater Trägerschaft und Einrichtung in öffentlicher Trägerschaft (nach Möglichkeit bezogen auf den jeweiligen Sektor)?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Köln
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage ist bei mir eingegangen. Da es sich bei der Arbeitsschutz…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: Arbeitsschutzaktion: "Gesund und sicher pflegen" [#63275]
Datum
1. April 2019 14:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage ist bei mir eingegangen. Da es sich bei der Arbeitsschutzaktion "Gesund und sicher pflegen" um eine landesweite Überwachungsaktion der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen handelt, würde ich Ihre Anfrage zur Beantwortung gerne an das zuständige Ministerium weiterleiten. Da Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte wiedersprechen, bitte ich um Ihr Einverständnis zur Weiterleitung Ihrer Mail an das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Sie haben mein Einverständnis zur Weiterleitung meiner E-Mail an das zuständi…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Arbeitsschutzaktion: "Gesund und sicher pflegen" [#63275]
Datum
1. April 2019 17:01
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Sie haben mein Einverständnis zur Weiterleitung meiner E-Mail an das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63275 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Köln
Guten Morgen Frau Mattioli, anliegend übersende ich Ihnen die unten stehende Anfrage von Herrn Antragsteller/in A…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
WG: Arbeitsschutzaktion: "Gesund und sicher pflegen" [#63275]
Datum
2. April 2019 06:37
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWArbeitsschutzaktionGesundundsicherp.eml
5,1 KB
Guten Morgen Frau Mattioli, anliegend übersende ich Ihnen die unten stehende Anfrage von Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in. Herr Antragsteller/in hat der Weitergabe seiner Mail an Sie zugestimmt. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksregierung Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 01.04.2019 zur Arbeitsschutzaktion "gesund und sicher pfle…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: Arbeitsschutzaktion: "Gesund und sicher pflegen" [#63275]
Datum
9. Mai 2019 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 01.04.2019 zur Arbeitsschutzaktion "gesund und sicher pflegen" nehme ich Bezug. Auch wenn Herrn Minister Laumann am 29. Juni 2018 bei einer Veranstaltung in seinem Hause, zu der Ihr Verband und auch Sie persönlich eingeladen waren, bereits einige der von Ihnen erfragten Punkte angesprochen hat, beantworte ich Ihre Fragen gerne wie folgt in Gänze. Die Antworten und die angegebenen Zahlen beziehen sich grundsätzlich auf ganz Nordrhein-Westfalen: 1. Welche Sektoren werden bei der Arbeitsschutzaktion "Arbeitssicherheit in der Pflege" mit einbezogen? (Pflegeeinrichtungen? Krankenhäuser? Reha-Einrichtungen?) Bei unserer Arbeitsschutzaktion "gesund und sicher pflegen" werden Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen der Altenpflege sowie psychiatrische Krankenhäuser bzw. Krankenhäuser mit psychiatrischer Abteilung überprüft. Reha-Einrichtungen gehören nicht zum Prüfschwerpunkt dieser Aktion, werden aber bei Vorliegen von Beschwerden geprüft. 2. Werden alle dem jeweiligen Sektor zugehörigen Einrichtungen überprüft? Wenn nein, wie findet der Auswahlprozess statt? In der Laufzeit von einem Jahr sollen 260 Einrichtungen überprüft werden, davon 35 Krankenhäuser und 225 stationäre Pflegeeinrichtungen der Altenpflege. Die stichprobenartige Auswahl der Einrichtungen erfolgt über folgende zwei Faktoren: . einem Schlüssen, der sich an der Größe der Bezirksregierungen orientiert, . Verteilung der Träger nach deren prozentualer Verteilung in Nordrhein-Westfalen. Dadurch ist gewährleistet, dass in allen Regierungsbezirken vergleichbare Stichproben erfolgen. 3. Wie viele Einrichtungen wurden bereits überprüft? Wie teilen sich die überprüften Einrichtungen in die einzelnen Sektoren auf? Wie ist die Verteilung zwischen Einrichtungen in Trägerschaft der Wohlfahrt, Einrichtungen in privater Trägerschaft und Einrichtung in öffentlicher Trägerschaft (nach Möglichkeit bezogen auf den jeweiligen Sektor)? Inzwischen wurden landesweit ca. 190 Einrichtungen überprüft, davon 59 Einrichtungen (6 Krankenhäuser und 53 stationäre Pflegeeinrichtungen der Altenpflege) im Regierungsbezirk Köln. Die Besichtigungen im Rahmen der Arbeitsschutzaktion finden noch bis Ende Juni 2019 statt. Erst nach der Auswertung und der Bewertung liegen belastbare Ergebnisse vor, die veröffentlicht werden. Seitens des Arbeitsministeriums ist geplant, auch die Ergebnisse der Aktion in einer Veranstaltung für Träger und Verbände im Herbst 2019 vorzustellen und zu diskutieren. Mit freundlichen Grüßen