Arbeitsschutzmaßnahmen und Hygieneschutzmaßnahmen in der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Dresden
Abteilung 5 Arbeitsschutz
09105 Chemnitz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie hier um einige Auskünfte bitten, zum Thema:
Arbeitsschutz und Hygieneschutzmaßnahmen in der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen - Genehmigung und Überwachung
Dazu habe ich einige Fragen formuliert und bitte Sie höfflich, um schriftliche Beantwortung.
Nach SGB VII § 15 Absatz (1)
erlassen die zuständigen Unfallversicherungsträger Unfallverhütungsvorschriften über
1. Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen, welche der Unternehmer zur Verhütung
von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu
treffen haben, sowie die Form der Übertragung dieser Aufgaben auf andere Personen,
2. das Verhalten der Versicherten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten
und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,
3. vom Unternehmer zu veranlassende arbeitsmedizinische Untersuchungen und sonstige
arbeitsmedizinische Maßnahmen vor, während und nach der Verrichtung von Arbeiten,
die für Versicherte oder für Dritte mit arbeitsbedingten Gefahren für Leben und
Gesundheit verbunden sind.
Nach SGB VII § 15 Absatz (4)
bedürfen diese Vorschriften nach Absatz (1) einer Genehmigung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entweder in Zusammenarbeit mit den zuständigen obersten Verwaltungsbehörden des Landes oder für den Fall, daß die Unfallverhütungsvorschriften von einem Versicherungsträger erlassen wurden, der der Aufsicht des Landes untersteht, entscheidet die zuständige Landesbehörde über die Genehmigung in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Nach SGB VII § 20 Absatz (1)
Wirken die zuständigen Unfallversicherungsträger und die für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden bei der Überwachung der Unternehmen eng zusammen.
Frage 1:
Welche Vorschriften nach SGB VII § 15 Absatz 1, die Punkte 1 bis 3
wurden von der zuständigen Unfallversicherung der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen, von der Berufsgenossenschaft Glas und Keramik, jetzt der Verwaltungsberufsgenosssenschaft (VBG), für die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen erlassen, für die Zeiträume: a) 1988 bis 2006 und b) ab 2006 ?
Frage 2:
Welche der erlassenen Unfallverhütungsvorschriften für die Zeiträume a) und b)
wurden durch Sie genehmigt bzw. in Zusammenarbeit mit ihnen genehmigt ?
Frage 3:
Mit welchen Verwaltungsbehörden wurden diese Vorschriften noch abgestimmt ?
Frage 4:
Sollte die Berufsgenossenschaft Glas und Keramik, jetzt VBG,
nur ihrer Aufsicht unterstehen, wie hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales daran mitgewirkt, für die Zeiträume a) 1988 bis 2006 und b) ab 2006 ?
Frage 5:
Da sie auch die Einhaltung von Arbeitsschutz sowie Hygieneschutz in den Betrieben überwachen : Welche Unfallverhütungsvorschriften, die Punkte 1 bis 3, wurden von der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen tatsächlich umgesetzt, insbesondere zum Umgang mit Gefahrstoffen ?, für die Zeiträume a) 1988 bis 2006 und b) ab 2006
Frage 6:
Welche Form der Übertragung dieser Aufgaben
wurde durch die erlassenen Unfallverhütungsvorschriften festgelegt ?
Frage 7:
Auf welche Personen wurden diese Aufgaben
laut erlassenen Unfallverhütungsvorschriften übertragen ?
Da in der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen täglich mit einer Vielzahl an Gefahrstoffen umgegangen wird, meine Frage explizit zu Gefahrstoffen.
Gefahrstoffe in der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen sind zum Beispiel :
(Aufzählung hier nicht vollständig):
- Metalloxidfarben
Diese enthalten u.a.:
Blei, Kobalt, Nickel, Quecksilber, Chrom, Cadmium usw.
Diese Metalloxidfarben werden von den Porzellanmalern täglich verwendet, auch in Form
von feinsten, alveolengängigem Farbpulver (Farbstaub), nämlich beim täglichen
Aufspachteln der Farben = Mischen der Farbstäube mit den Lösungsmitteln.
- Lösungsmittel , z.B.:
Terpentinöl, Ethanol, Nelkenblätteröl, Nelkenblütenöl, Lavendelöl, Verdünner 160 (V160),
Verdünner 170 (V170), Lüster LU 527, Lüster LU2, Lüster LU592A usw.
Diese enthalten u.a.:
Dipenten, Limonen, Alpha-Pinen, beta-Pinen, Eugenol, 2-Butanon, Lavandinöl,
Methoxyphenylacetate, Phenol, Polymere, Methylcyclohexanol, Toluol, Benzylalkohol,
alipathische Lösungsmittel, Isomerengemiksche Kresol, Cyclohexanon, Kolophonium,
synthetische aromatisierte Kohlenwasserstoffe usw.
Vielen Dank.
Antwort verspätet
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Datum25. September 2023
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27. Oktober 2023
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