Arbeitsschutzverstöße

Wie viele Arbeitsschutzverstöße wurden in den Kranken- und Pflegeeinrichtungen Nordrhein-Westfalens in den letzten fünf Jahren gemeldet?

Welcher Art waren diese Verstöße?

Was wurde im Einzelfall unternommen?

Welche Präventionen werden ergriffen, um diese gemeldeten Verstöße künftig zu unterbinden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. September 2023
  • Frist
    14. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wi…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsschutzverstöße [#287897]
Datum
8. September 2023 16:38
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Arbeitsschutzverstöße wurden in den Kranken- und Pflegeeinrichtungen Nordrhein-Westfalens in den letzten fünf Jahren gemeldet? Welcher Art waren diese Verstöße? Was wurde im Einzelfall unternommen? Welche Präventionen werden ergriffen, um diese gemeldeten Verstöße künftig zu unterbinden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287897/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitsschutzverstöße“ vom 08.09.2023 (#287897) wurde von Ihnen ni…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Arbeitsschutzverstöße [#287897]
Datum
10. Oktober 2023 11:40
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitsschutzverstöße“ vom 08.09.2023 (#287897) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> leider verzögert sich die Beantwortung Ihrer Anfrage krankheits- bzw. urla…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Arbeitsschutzverstöße [#287897]
Datum
11. Oktober 2023 08:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> leider verzögert sich die Beantwortung Ihrer Anfrage krankheits- bzw. urlaubsbedingt um ein bis zwei Wochen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne möchten wir Ihnen anbei die Rückmeldung aus der enstprechenden Fachabteilung…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Arbeitsschutzverstöße [#287897]
Datum
20. Oktober 2023 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne möchten wir Ihnen anbei die Rückmeldung aus der enstprechenden Fachabteilung zu den von Ihnen gestellten Fragen zusenden: Wie viele Arbeitsschutzverstöße wurden in den Kranken- und Pflegeeinrichtungen Nordrhein-Westfalens in den letzten fünf Jahren gemeldet? Über die im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) eingehende Beschwerden über Arbeitsschutzverstöße wird keine Statistik geführt. Daher liegen hierzu im MAGS keine Zahlen zu Arbeitsschutzverstößen in Kranken- und Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vor. Welcher Art waren diese Verstöße? Die beim MAGS eingegangenen Beschwerden zu Kranken- und Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen beziehen sich in der Regel auf zu lange Arbeitszeiten, zu kurze Ruhezeiten oder nicht mögliche Pausen. Was wurde im Einzelfall unternommen? Sofern der Arbeitgeber in der Beschwerde genannt wird, werden die im MAGS eingegangenen Beschwerden über mögliche Arbeitsschutzverstöße an die örtlich zuständigen Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierung zur Nachverfolgung weitergeleitet. Ansonsten erhält die anfragende Person eine allgemeine Information über die Zuständigkeit. Welche Präventionen werden ergriffen, um diese gemeldeten Verstöße künftig zu unterbinden? Die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften obliegt dem Arbeitgeber. Die Arbeitsschutzbehörden überwachen die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften im Rahmen ihrer Zuständigkeiten. Sollten Verstöße festgestellt werden, wird der Arbeitgeber aufgefordert diese zu beseitigen bzw. der Verstoß wird geahndet. Mit freundlichen Grüßen