Arbeitsstelle Klimaschutzmanager der Stadt Tauberbischofsheim

Bitte stellen Sie mir alle Unterlagen, die die Arbeitsstelle "Klimaschutzmanager" der Stadt Tauberbischofsheim charakterisieren, in elektronischer Form (E-Mail) zur Verfügung, insbesondere jene aus denen hervorgeht:
Arbeitsplatzplanung, Arbeitsplatzbeschreibung, Organisationsplanung, Tätigkeitsbeschreibung, Anforderungen, Qualifikationen, Kompetenzen, Hauptaufgaben, Nebenaufgaben, sonstige Tätigkeiten, Aufgabenkomplexität, Ziele, Zielvorgaben, Zielsetzungen, Zuteilung und Abgrenzung von Aufgabenpaketen, Pflichten des Stelleninhaber:in, Befugnisse des Stelleninhaber:in, Verantwortung des Stelleninhaber:in, Personalplanung, Gehalts- und Kostenplanung, Eingruppierung im Entgeltsystem, Lohnklasse, Prämien und Gratfikationen, Schnittstellen zu anderen Abteilungen, Schnittstellen zu Dritten.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    7. April 2024
  • Frist
    11. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte stellen Sie mir alle Unterla…
An Stadt Tauberbischofsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsstelle Klimaschutzmanager der Stadt Tauberbischofsheim [#305293]
Datum
7. April 2024 14:42
An
Stadt Tauberbischofsheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte stellen Sie mir alle Unterlagen, die die Arbeitsstelle "Klimaschutzmanager" der Stadt Tauberbischofsheim charakterisieren, in elektronischer Form (E-Mail) zur Verfügung, insbesondere jene aus denen hervorgeht: Arbeitsplatzplanung, Arbeitsplatzbeschreibung, Organisationsplanung, Tätigkeitsbeschreibung, Anforderungen, Qualifikationen, Kompetenzen, Hauptaufgaben, Nebenaufgaben, sonstige Tätigkeiten, Aufgabenkomplexität, Ziele, Zielvorgaben, Zielsetzungen, Zuteilung und Abgrenzung von Aufgabenpaketen, Pflichten des Stelleninhaber:in, Befugnisse des Stelleninhaber:in, Verantwortung des Stelleninhaber:in, Personalplanung, Gehalts- und Kostenplanung, Eingruppierung im Entgeltsystem, Lohnklasse, Prämien und Gratfikationen, Schnittstellen zu anderen Abteilungen, Schnittstellen zu Dritten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305293 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305293/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Tauberbischofsheim
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über die Transparenzplattform "Frag de…
Von
Stadt Tauberbischofsheim
Betreff
Anfrage nach dem LIFG - Arbeitsstelle Klimaschutzmanager der Stadt Tauberbischofsheim [#305293]
Datum
2. Mai 2024 17:45
Status

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage über die Transparenzplattform "Frag den Staat". Ihre Anfrage wird intern von zwei Stellen beantwortet werden müssen. Es steht bereits fest, dass Ihre Anfrage nicht gebührenfrei im Sinne des § 10 Abs. 3 LIFG beantwortet werden kann. Es werden daher auf Grundlage von § 10 Abs. 1 des LIFG in Verbindung mit § 1 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Tauberbischofsheim (Ziffer 10 des Gebührenverzeichnisses) Gebühren auf Sie zu kommen. Wir rechnen damit, dass die schriftliche Beantwortung den Gebührenrahmen von über 200,- € übersteigen wird. Daher verweisen wir auf § 10 Abs. 2 des LIFG (Weiterverfolgung Ihres Antrags). Falls Sie auf eine ausführlichere Antwort bestehen, ist eine Identifizierung von Ihnen als Antragsteller notwendig. Lassen Sie uns daher bitte einen Identitätsnachweis (z.B. unterschriebene Kopie Ihres Personalausweises) zukommen oder weisen sich persönlich bei der Stadtverwaltung Tauberbischofsheim, Sachgebiet Zentrale Aufgaben, Blumenstraße 2, aus. Gerne können Sie sich zu Ihren Fragen - um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren - kostenfrei in persönlichen Gesprächen an die in der Verwaltung verantwortlichen Personen wenden: * Herr Tizian Hartmann, Sachgebietsleiter Personalmanagement, Tel.: 09341/803 1200 * Herr Zoltan Szlaninka, Amtsleiter Bauverwaltung, Tel.: 09341/803 6000 * Herr Alexander Stiller, Bauverwaltung - Klimaschutzmanager, Tel.: 09341/ 803 6108 Freundliche Grüße