Arbeitssuchend gemeldet ab 15.03.2022

- Anzahl von arbeitssuchend Gemeldeten ab dem 15.03.2022 insgesamt
- Anzahl aktuell arbeitssuchend Gemeldeter
- Anzahl von arbeitssuchend Gemeldeten ab 15.03.2022 aus Pflegeberufen (jede Art von Pflegetatigkeiten)
- Anzahl aktuell arbeitssuchend Gemeldete aus Pflegeberufen (gleiche Auswahl wie oben bei Pflegeberufen)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anzahl von arbe…
An Agentur für Arbeit Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitssuchend gemeldet ab 15.03.2022 [#237020]
Datum
8. Januar 2022 01:24
An
Agentur für Arbeit Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl von arbeitssuchend Gemeldeten ab dem 15.03.2022 insgesamt - Anzahl aktuell arbeitssuchend Gemeldeter - Anzahl von arbeitssuchend Gemeldeten ab 15.03.2022 aus Pflegeberufen (jede Art von Pflegetatigkeiten) - Anzahl aktuell arbeitssuchend Gemeldete aus Pflegeberufen (gleiche Auswahl wie oben bei Pflegeberufen)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237020 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237020/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Agentur für Arbeit Augsburg
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E - Mail an die Ag…
Von
Agentur für Arbeit Augsburg
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
8. Januar 2022 06:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Ihre E - Mail an die Agentur für Arbeit ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E - Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E - Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Agentur für Arbeit Augsburg
Sehr Antragsteller/in anbei finden Sie unten die Antworten auf Ihre Fragen. Bitte beachten Sie dazu: - Arbeitsu…
Von
Agentur für Arbeit Augsburg
Betreff
WG: Arbeitssuchend gemeldet ab 15.03.2022 [#237020]
Datum
12. Januar 2022 09:44
Status
Sehr Antragsteller/in anbei finden Sie unten die Antworten auf Ihre Fragen. Bitte beachten Sie dazu: - Arbeitsuchendmeldungen im Voraus können nicht ermittelt werden. - Aus der Statistik ist es nicht möglich, Gründe für die Arbeitsuchendmeldung zu identifizieren. Es muss hier also offenbleiben, ob sich u. U. mehr Menschen arbeitsuchend gemeldet haben, weil sie sich nicht impfen lassen wollen, sich nicht weiter dem Risiko aussetzen möchten, Corona-Patienten zu versorgen oder ob sie im zweiten Pandemie-Winter die Grenzen ihrer Belastbarkeit erreicht haben. - Arbeitsuchendmeldungen hängen (wie alle Bewegungsdaten) auch mit der Zahl der Arbeitstage zusammen. Diese war im Dezember 2021 höher als üblich. - Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde erst am 10. Dezember 2021 beschlossen und der statistische Zähltag lag am 13. Dezember. Mit freundlichen Grüßen