Arbeitsverhältnisse von Lehrern

Aufgrund des Lehrermangels wirbt das Land M-V wie auch die anderen Bundesländer um Lehrkräfte. Dabei werden auch befristet Lehrkräfte eingestellt. Überdies können Lehramtsstudierende als Vertretungslehrerinnen und -lehrer befristet tätig sein. Teilweise erfolgt die Befristung nur bis zum Schulunterrichtsende und es folgt der nächste befristete Vertrag zum nächsten Schuljahr, d.h. in den Ferien müssen diese Personen sich mit finanziellen Einbußen arbeitslos melden. Wenn bei kürzeren Verträgen gerade bei jungen Absolventinnen und Absolventen oder noch Studierenden noch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, müssen diese Leute Bürgergeld für sechs Wochen beantragen, obwohl der Bedarf an Lehrkräften besteht und sie ab dem neuen Schuljahr einen neuen Vertrag erhalten. Das geht zulasten der Gesellschaft.
1. Werden Befristungen üblicherweise bis zum Schuljahresende oder nur bis zum Schulunterrichtsende gestaltet? Gibt es eine ministerielle Vorgabe oder liegt hier komplette Gestaltungsfreiheit der Schulen vor? Wer entscheidet dies letztendlich?
2. Wieviele Arbeitsverhältnisse von allen angestellten Lehrkräften (ohne Beamtenverhältnisse) des Landes sind befristet? Wieviele davon sind nur bis Schulunterrichtsende (also ohne Ferien) befristet? Wieviele von den befristeten gehen bis zum Schuljahres- oder - halbjahresende?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2023
  • Frist
    25. Juli 2023
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsverhältnisse von Lehrern [#282187]
Datum
21. Juni 2023 06:41
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund des Lehrermangels wirbt das Land M-V wie auch die anderen Bundesländer um Lehrkräfte. Dabei werden auch befristet Lehrkräfte eingestellt. Überdies können Lehramtsstudierende als Vertretungslehrerinnen und -lehrer befristet tätig sein. Teilweise erfolgt die Befristung nur bis zum Schulunterrichtsende und es folgt der nächste befristete Vertrag zum nächsten Schuljahr, d.h. in den Ferien müssen diese Personen sich mit finanziellen Einbußen arbeitslos melden. Wenn bei kürzeren Verträgen gerade bei jungen Absolventinnen und Absolventen oder noch Studierenden noch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, müssen diese Leute Bürgergeld für sechs Wochen beantragen, obwohl der Bedarf an Lehrkräften besteht und sie ab dem neuen Schuljahr einen neuen Vertrag erhalten. Das geht zulasten der Gesellschaft. 1. Werden Befristungen üblicherweise bis zum Schuljahresende oder nur bis zum Schulunterrichtsende gestaltet? Gibt es eine ministerielle Vorgabe oder liegt hier komplette Gestaltungsfreiheit der Schulen vor? Wer entscheidet dies letztendlich? 2. Wieviele Arbeitsverhältnisse von allen angestellten Lehrkräften (ohne Beamtenverhältnisse) des Landes sind befristet? Wieviele davon sind nur bis Schulunterrichtsende (also ohne Ferien) befristet? Wieviele von den befristeten gehen bis zum Schuljahres- oder - halbjahresende?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282187/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Arbeitsverhältnisse von Lehrern [#282187]
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Arbeitsverhältnisse von Lehrern [#282187]
Datum
21. Juni 2023 06:47
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
35,9 KB
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Anfrage vom 21.06.2023 Sehr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem Antrag nac…
Von
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Anfrage vom 21.06.2023
Datum
4. Juli 2023 12:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 21.06.2023. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]

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AW: Bescheid v. 04.07.23/ Meine Anfrage vom 21.06.2023 [#282187] Guten Tag, vielen Dank. Die Anfrage wurde vollum…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid v. 04.07.23/ Meine Anfrage vom 21.06.2023 [#282187]
Datum
4. Juli 2023 13:55
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank. Die Anfrage wurde vollumfänglich beantwortet. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282187/