Arbeitsverhältnisse von Lehrern
Aufgrund des Lehrermangels wirbt das Land M-V wie auch die anderen Bundesländer um Lehrkräfte. Dabei werden auch befristet Lehrkräfte eingestellt. Überdies können Lehramtsstudierende als Vertretungslehrerinnen und -lehrer befristet tätig sein. Teilweise erfolgt die Befristung nur bis zum Schulunterrichtsende und es folgt der nächste befristete Vertrag zum nächsten Schuljahr, d.h. in den Ferien müssen diese Personen sich mit finanziellen Einbußen arbeitslos melden. Wenn bei kürzeren Verträgen gerade bei jungen Absolventinnen und Absolventen oder noch Studierenden noch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, müssen diese Leute Bürgergeld für sechs Wochen beantragen, obwohl der Bedarf an Lehrkräften besteht und sie ab dem neuen Schuljahr einen neuen Vertrag erhalten. Das geht zulasten der Gesellschaft.
1. Werden Befristungen üblicherweise bis zum Schuljahresende oder nur bis zum Schulunterrichtsende gestaltet? Gibt es eine ministerielle Vorgabe oder liegt hier komplette Gestaltungsfreiheit der Schulen vor? Wer entscheidet dies letztendlich?
2. Wieviele Arbeitsverhältnisse von allen angestellten Lehrkräften (ohne Beamtenverhältnisse) des Landes sind befristet? Wieviele davon sind nur bis Schulunterrichtsende (also ohne Ferien) befristet? Wieviele von den befristeten gehen bis zum Schuljahres- oder - halbjahresende?
Anfrage erfolgreich
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Datum21. Juni 2023
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25. Juli 2023
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