Arbeitsvertrag René Pollesch, Intendant Volksbühne Berlin

Anfrage an: Volksbühne

- den Arbeitsvertrag von René Pollesch, Intendant der Volksbühne Berlin, inklusive der Anpassungen zu der Befristung/Verlängerung

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. März 2022
  • Frist
    27. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Volksbühne Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsvertrag René Pollesch, Intendant Volksbühne Berlin [#244615]
Datum
25. März 2022 15:09
An
Volksbühne
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Arbeitsvertrag von René Pollesch, Intendant der Volksbühne Berlin, inklusive der Anpassungen zu der Befristung/Verlängerung
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244615/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Volksbühne
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer nachstehenden Anfrage vom 25.03.2022 nach de…
Von
Volksbühne
Betreff
AW: Arbeitsvertrag René Pollesch, Intendant Volksbühne Berlin [#244615]
Datum
30. März 2022 17:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer nachstehenden Anfrage vom 25.03.2022 nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Bitte beachten Sie, dass der Vorgang abgegeben wurde an die Senatsverwaltung für Kultur und Europa als aktenführende Stelle, die unaufgefordert Kontakt mit Ihnen aufnehmen wird. Mit freundlichen Grüßen

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Volksbühne
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 25. März 2022 beantragten Sie die Einsichtnahme in den Arbeitsvertrag von Her…
Von
Volksbühne
Betreff
Arbeitsvertrag René Pollesch, Intendant Volksbühne Berlin [#244615]
Datum
13. April 2022 09:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 25. März 2022 beantragten Sie die Einsichtnahme in den Arbeitsvertrag von Herrn René Pollesch, Intendant der Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz, inklusive Anpassungen zur Befristung/Verlängerung. Ihrem Auskunftsersuchen können wir nicht nachkommen. Nach § 6 Abs. 1 IFG Berlin besteht das Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft nicht, soweit durch die Akteneinsicht oder Aktenauskunft personenbezogene Daten veröffentlicht werden und tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass überwiegend Privatinteressen verfolgt werden oder der Offenbarung schutzwürdige Belange der betroffenen Personen entgegenstehen und das Informationsinteresse das Interesse der betroffenen Personen an der Geheimhaltung nicht überwiegt. Nach § 6 Abs. 2 IFG Berlin stehen der Offenbarung personenbezogener Daten schutzwürdige Belange der betroffenen Personen in der Regel nicht entgegen, wenn die betroffenen Personen zustimmen. Der Arbeitsvertrag des Intendanten der Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz enthält personenbezogene Daten und ist ein Teil seiner Personalakte. Der Intendant hat der Einsichtnahme in seinen Arbeitsvertrag ausdrücklich widersprochen. Da Sie keinen Grund für Ihr Auskunftsersuchen benennen, kann von unserer Seite keine Interessenabwägung nach § 6 Abs. 1 IFG Berlin vorgenommen werden. Wir weisen darauf hin, dass Personalakten grundsätzlich vertraulich zu behandeln und vor unbefugter Einsichtnahme zu schützen sind. Personalakten sind dem Informationszugang Externer grundsätzlich entzogen. Entsprechende Informationszugangsbegehren werden abgelehnt (s. Schoch, IFG-Kommentar, § 5 Rn. 73). Auch der Aspekt des Sozialdatenschutzes steht Ihrem Informationsbegehren entgegen. Mit freundlichen Grüßen