Arbeitsweise StIKO

Anfrage an: Robert Koch-Institut

1. auf Grundlage welcher strukturellen Schritte trifft die Ständige Impfkommission ihre Entscheidungen zu Impfempfehlungen? 2. Welche Studien sind in die aktuelle Impfempfehlung zu den Covid-19-Impfungen eingeflossen? 3. Welche Aspekte berücksichtigt die StIKO und wie werden die einzelnen Aspekte gewertet? 4. Wieviele Todesfälle durch C19 in welchen Altersgruppen sind für die StIKO hinnehmbar, ab welcher Anzahl von Todesfällen durch C19 wird die StIKO ihre Impfempfehlung neu betrachten? 5. Welche schriftlichen Unterlagen liegen dem RKI zur Impfempfehlung der StIKO und zu meinen oben genannten Fragen im Detail vor? Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. April 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. auf Grundlage welcher strukturelle…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsweise StIKO [#277648]
Datum
30. April 2023 09:46
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. auf Grundlage welcher strukturellen Schritte trifft die Ständige Impfkommission ihre Entscheidungen zu Impfempfehlungen? 2. Welche Studien sind in die aktuelle Impfempfehlung zu den Covid-19-Impfungen eingeflossen? 3. Welche Aspekte berücksichtigt die StIKO und wie werden die einzelnen Aspekte gewertet? 4. Wieviele Todesfälle durch C19 in welchen Altersgruppen sind für die StIKO hinnehmbar, ab welcher Anzahl von Todesfällen durch C19 wird die StIKO ihre Impfempfehlung neu betrachten? 5. Welche schriftlichen Unterlagen liegen dem RKI zur Impfempfehlung der StIKO und zu meinen oben genannten Fragen im Detail vor? Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277648/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 30.04.2023 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihre…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 30.04.2023
Datum
4. Mai 2023 15:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 30.04.2023, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0005#0049 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 20.04.2023 - Az. 2.13.04/0005#0049 [#277648] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.04.2023 - Az. 2.13.04/0005#0049 [#277648]
Datum
26. Mai 2023 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.04.2023, Az. 2.13.04/0005#0049, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Zunächst bitten wir Sie zu beachten, dass es sich bei der Ständigen Impfkommission (STIKO) um ein unabhängiges Expertengremium handelt, dessen Tätigkeit von der Geschäftsstelle im Fachgebiet Impfprävention am Robert Koch-Institut (RKI) lediglich koordiniert und unterstützt wird. Soweit sich Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf amtliche Informationen bezieht, die dem RKI vorliegen, sind diese amtlichen Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen im Sinne von § 9 Abs. 3 IFG beschaffbar. Die von Ihnen begehrten Informationen finden Sie auf der Internetseite des RKI. Die einschlägigen Veröffentlichungen der STIKO zu ihrer Vorgehensweise und Methodik, finden Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Aufgaben_Methoden/methoden_node.html Die aktuelle COVID-19-Impfempfehlung der STIKO sowie die dazugehörigen Wissenschaftlichen Begründungen, welche die zugrundeliegenden Quellen aus der Fachliteratur jeweils benennen, finden Sie unter diesem Link: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html Darüber hinaus liegen dem RKI keine amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 2 Nr. 1 IFG zu Ihrem Antrag vor. Ein Anspruch aus § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) oder § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) scheidet aus, da die Anwendungsbereiche dieser Gesetze vorliegend nicht eröffnet sind. Mit freundlichen Grüßen