Arbeitszeiten der Abteilungen

Anfrage an: Polizei Berlin

- reguläre Arbeitszeiten der Abteilungen der Polizei Berlin

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. Februar 2021
  • Frist
    17. März 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitszeiten der Abteilungen [#212679]
Datum
15. Februar 2021 08:28
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- reguläre Arbeitszeiten der Abteilungen der Polizei Berlin
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 212679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212679/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizei Berlin
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 15. Februar 2021 berufen Sie sich auf das Informationsfreiheitsgesetz…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Arbeitszeiten der Abteilungen [#212679]
Datum
15. Februar 2021 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 15. Februar 2021 berufen Sie sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Der Anwendungsbereich des IFG ist jedoch vorliegend nicht eröffnet, da Ihre Anfrage nicht auf eine Auskunftserteilung aus Akten der Polizei Berlin abzielt. Regelungen über die reguläre Arbeitszeit finden Sie u. a. in der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (Arbeitszeitverordnung – AZVO). Mit freundlichen Grüßen