Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wissenschaftliche Mitarbeiter, die an Hochschulen promovieren ("Doktoranden") bekommen oft nur Teilzeitstellen, erwartet wird jedoch, dass diese in Vollzeit arbeiten. Hinsichtlich des EuGH-Urteils, welches eine Erfassung der Arbeitszeit vorschreibt, und durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt wurde, würde mich interessieren, ob, und wenn ja, wie genau die Arbeitszeit der wissenschaftlichen Mitarbeiter in den verschiedenen Fakultäten und Lehrstühlen aufgezeichnet wird.
Senden sie mir daher bitte Folgendes zu:
1. Eine Auflistung der Lehrstühle/Einrichtungen, und wie diese die Arbeitszeit der Promovierenden erfassen
2. Eine Auflistung der Lehrstühle/Einrichtungen welche der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nicht nachkommen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 292640
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