Arbeitszeitregelung

Am 13.09.2022 urteilte das BAG, dass Arbeitgeber in Deutschland eine Zeiterfassung einführen müssen. Diese Rechtssprechung hat auch Auswirkungen auf die Öffentliche Verwaltung des Landes RLP. Aus Presseanfragen in anderen Bundesländern ist bekannt, dass dies in der öffentlichen Verwaltung weitgehend umgesetzt wird, jedoch insbesondere exponierte Führungsstelle hiervon ausgenommen sind. Daher frage ich an, ob im Polizeipräsidium Trier BehördenleiterInnen sowie die stellvertretenden BehördenleiterInnen ihre erbrachte Arbeitszeit erfassen oder ob es noch sogenannte Vertrauensarbeitszeitregelungen gibt. Erfasst BehördenleiterInnen und deren StellvertreterInnen Ihre Arbeitszeit in Arbeitszeiterfassungsprogrammen oder liegen hier Vertrauensarbeitszeitregelungen vor und wenn ja, welchen konkreten Regelungen liegen ihnen im Polizeipräsidium Trier zu Grunde (Dienstvereinbarung etc.)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2023
  • Frist
    2. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 13.09.2022 urteilte das BAG, da…
An Polizeipräsidium Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitszeitregelung [#269130]
Datum
31. Januar 2023 11:34
An
Polizeipräsidium Trier
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 13.09.2022 urteilte das BAG, dass Arbeitgeber in Deutschland eine Zeiterfassung einführen müssen. Diese Rechtssprechung hat auch Auswirkungen auf die Öffentliche Verwaltung des Landes RLP. Aus Presseanfragen in anderen Bundesländern ist bekannt, dass dies in der öffentlichen Verwaltung weitgehend umgesetzt wird, jedoch insbesondere exponierte Führungsstelle hiervon ausgenommen sind. Daher frage ich an, ob im Polizeipräsidium Trier BehördenleiterInnen sowie die stellvertretenden BehördenleiterInnen ihre erbrachte Arbeitszeit erfassen oder ob es noch sogenannte Vertrauensarbeitszeitregelungen gibt. Erfasst BehördenleiterInnen und deren StellvertreterInnen Ihre Arbeitszeit in Arbeitszeiterfassungsprogrammen oder liegen hier Vertrauensarbeitszeitregelungen vor und wenn ja, welchen konkreten Regelungen liegen ihnen im Polizeipräsidium Trier zu Grunde (Dienstvereinbarung etc.)?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269130/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeipräsidium Trier
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zu der ich sagen kann, dass die Behördenleit…
Von
Polizeipräsidium Trier
Betreff
AW: Arbeitszeitregelung [#269130]
Datum
1. März 2023 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zu der ich sagen kann, dass die Behördenleitung des Polizeipräsidiums Trier derzeit nicht besetzt ist. Der stellvertretende Behördenleiter erfasst seine Dienstzeiten im entsprechenden Arbeitszeiterfassungsprogramm. Mit freundlichen Grüßen