Arbeitszeitregelung
Am 13.09.2022 urteilte das BAG, dass Arbeitgeber in Deutschland eine Zeiterfassung einführen müssen. Diese Rechtssprechung hat auch Auswirkungen auf die Öffentliche Verwaltung des Landes RLP. Aus Presseanfragen in anderen Bundesländern ist bekannt, dass dies in der öffentlichen Verwaltung weitgehend umgesetzt wird, jedoch insbesondere exponierte Führungsstelle hiervon ausgenommen sind. Daher frage ich an, ob im Polizeipräsidium Trier BehördenleiterInnen sowie die stellvertretenden BehördenleiterInnen ihre erbrachte Arbeitszeit erfassen oder ob es noch sogenannte Vertrauensarbeitszeitregelungen gibt. Erfasst BehördenleiterInnen und deren StellvertreterInnen Ihre Arbeitszeit in Arbeitszeiterfassungsprogrammen oder liegen hier Vertrauensarbeitszeitregelungen vor und wenn ja, welchen konkreten Regelungen liegen ihnen im Polizeipräsidium Trier zu Grunde (Dienstvereinbarung etc.)?
Anfrage erfolgreich
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Datum31. Januar 2023
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2. März 2023
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