ArcelorMittal Kokerei Bottrop

Bitte teilen Sie mir mit, welche Massnahmen seitens Ihrer Behörde ergriffen wurden, nachdem sich Bottroper Bürger bei ihnen im Jahr 2018 über die erhebliche anormale Staubbelastung im Umfeld der Kokerei beschwert haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. September 2018
  • Frist
    23. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ArcelorMittal Kokerei Bottrop [#33654]
Datum
20. September 2018 20:55
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, welche Massnahmen seitens Ihrer Behörde ergriffen wurden, nachdem sich Bottroper Bürger bei ihnen im Jahr 2018 über die erhebliche anormale Staubbelastung im Umfeld der Kokerei beschwert haben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksregierung Münster
Ihre Anfrage [#33654] vom 20. September 2018 zur Staubbelastung im Umfeld der Kokerei Bottrop Sehr geehrte Damen u…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Ihre Anfrage [#33654] vom 20. September 2018 zur Staubbelastung im Umfeld der Kokerei Bottrop
Datum
31. Oktober 2018 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bezirksregierung Münster, Dezernat 53, ist als immissionsschutzrechtliche Aufsichtsbehörde u.a. für die Kokerei Prosper in Bottrop zuständig. Die relevanten Staubquellen auf der Kokerei werden von uns derzeit besonders intensiv durch unangemeldete Kontrollen vor Ort überwacht. Gegenwärtig werden alle gesetzlichen Vorgaben (Immissionswerte der TA-Luft) in der Umgebung der Kokerei eingehalten. Wir haben für interessierte Bürgerinnen und Bürger Informationen zur Immissionslage in der Umgebung der Kokerei und unsere Handlungsspielräume auf der folgenden Internetseite der Bezirksregierung Münster bereitgestellt. http://www.bezreg-muenster.de/de/im_fokus/umwelt_und_natur/luftqualitaet_kokerei_bottrop/index.html Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Ausführungen und den Informationen auf unserer Homepage erkennbar machen konnten, dass eine intensive Kontrolle der Luftqualität im Südosten Bottrops und der Kokerei durchgeführt wird mit dem Ziel, die Grenzwerte sicher einzuhalten und die Luftbelastung in der Umgebung der Kokerei soweit möglich zu minimieren. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen