Archiv der Pressemitteilungen

vielen Dank für die bereits mehrfache Bestätigung darüber,
das es sich bei den Inhalten unter

https://www.hamminkeln.de/de/inhalt/aktuelles/

um Veröffentlichungen der Stadt Verwaltung im Sinne von Presseartikeln handelt.

Dieser Art von Veröffentlichung obliegt einer Pflicht zur Archivierung.
( neben anderen Bedingungen wie der Berichtigungsanspruch etc.)

Daher fordere ich Sie hiemit zur Übermittlung dieses Archives bis zum aktuellen Stand.

Zukünftige Artikel auf Ihren Webseiten und diese selbst werden automatisiert archiviert.

Egal aus welchen Programmen, verteilt in unterschiedlichen Datenbanken, Dateiformaten usw., gibt es meinerseits keinerlei Einschränkung dessen, in welcher Form diese Daten übermittelt werden bzw. könnten.
( sollten Sie versuchen das als Scheinargument anzuführen, kann ich Ihnen versichern, das es mir im Gegensatz zu Ihnen, möglich ist jegliches Datenformat zu verwenden )

Sollte seitens der Stadt die Weitergabe des Pressearchives "nicht gewünscht" sein,
wird unmittelbar der weitere Rechtsweg beschritten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Februar 2022
  • Frist
    23. März 2022
  • Ein:e Follower:in
Antonio Gottlieb
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Hamminkeln Details
Von
Antonio Gottlieb
Betreff
Archiv der Pressemitteilungen [#241355]
Datum
19. Februar 2022 14:01
An
Kommunalverwaltung Hamminkeln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
vielen Dank für die bereits mehrfache Bestätigung darüber, das es sich bei den Inhalten unter https://www.hamminkeln.de/de/inhalt/aktuelles/ um Veröffentlichungen der Stadt Verwaltung im Sinne von Presseartikeln handelt. Dieser Art von Veröffentlichung obliegt einer Pflicht zur Archivierung. ( neben anderen Bedingungen wie der Berichtigungsanspruch etc.) Daher fordere ich Sie hiemit zur Übermittlung dieses Archives bis zum aktuellen Stand. Zukünftige Artikel auf Ihren Webseiten und diese selbst werden automatisiert archiviert. Egal aus welchen Programmen, verteilt in unterschiedlichen Datenbanken, Dateiformaten usw., gibt es meinerseits keinerlei Einschränkung dessen, in welcher Form diese Daten übermittelt werden bzw. könnten. ( sollten Sie versuchen das als Scheinargument anzuführen, kann ich Ihnen versichern, das es mir im Gegensatz zu Ihnen, möglich ist jegliches Datenformat zu verwenden ) Sollte seitens der Stadt die Weitergabe des Pressearchives "nicht gewünscht" sein, wird unmittelbar der weitere Rechtsweg beschritten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antonio Gottlieb Anfragenr: 241355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241355/ Postanschrift Antonio Gottlieb << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Antonio Gottlieb

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Kommunalverwaltung Hamminkeln
Sehr geehrter Herr Gottlieb, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom 19.02.2022 mit dem Betreff …
Von
Kommunalverwaltung Hamminkeln
Betreff
Antwort: WG: Archiv der Pressemitteilungen [#241355]
Datum
17. März 2022 15:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Gottlieb, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail vom 19.02.2022 mit dem Betreff "Archiv der Pressemitteilungen [#241355]". Sie beziehen sich in Ihrer Anfrage auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (VIG NRW). Innerhalb lhrer Anfrage fordern Sie die Übermittlung "dieses" Archives. Sie benennen lediglich das Archiv und verweisen auf die Rubrik "Aktuelles", die sich auf der Internetseite befindet. Weiterhin bringen Sie dies in Zusammenhang mit Presseartikeln. Diese Informationen sind allerdings bereits widersprüchlich, da innerhalb der Rubrik "Aktuelles" nicht nur Presseartikel veröffentlicht werden, sondern auch alle weiteren Informationen bzgl. Öffnungszeiten, Sitzungen etc. veröffentlicht werden. Die von Ihnen tatsächlich angeforderten Daten werden innerhalb der Mail allerdings Ihrerseits nicht genauer spezifiziert. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig erkennbar, ob die von Ihnen genannten speziellen Gesetze (das UIG NRW und das VIG NRW) betroffen sind. Nach bisheriger Einschätzung der Anfrage finden beide Gesetze keine Anwendung, da innerhalb des gesamten Archives keine Daten gem. § 2 Absatz 1 VIG oder Daten entsprechend § 2 Absatz 3 UIG separiert werden. Demnach wird die vorliegende Anfrage nach dem allgemeinen Informationsfreiheitsgesetz NRW bewertet. Gemäß § 5 Absatz 1 IFG NRW muss ein Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Um einen Informationsanspruch aus § 4 Absatz 1 IFG NRW geltend zu machen, muss demnach der Antrag durch Sie hinreichend bestimmt werden. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben Mit freundlichen Grüßen