Archivierung medizinischer Unterlagen

Ich bitte um Auskunft, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die im Tätigkeitsbericht 2013 und 2014 der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BT-Drucks. 18/5300) beschriebenen Probleme bei der Löschung mikroverfilmter Unterlagen beim Institut für Wehrmedizinalstatistik (vgl. BT-Drucks. 18/5300, S. 185) abzustellen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. August 2018
  • Frist
    2. Oktober 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Aus…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Archivierung medizinischer Unterlagen [#33178]
Datum
30. August 2018 23:58
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Auskunft, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die im Tätigkeitsbericht 2013 und 2014 der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BT-Drucks. 18/5300) beschriebenen Probleme bei der Löschung mikroverfilmter Unterlagen beim Institut für Wehrmedizinalstatistik (vgl. BT-Drucks. 18/5300, S. 185) abzustellen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-867 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31.08.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Archivierung medizinischer Unterlagen [#33178]
Datum
11. September 2018 08:47
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-867 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31.08.2018 (s.u.) Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, ich bestätige den Eingang Ihrer o.g. Anfrage. Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-867 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-867 Betr. Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31. Augu…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Archivierung medizinischer Unterlagen [#33178]
Datum
20. September 2018 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-867 Betr. Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31. August 2018 Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, über die Internetseite "FragDenStaat.de" haben Sie mit E-Mail vom 31. August 2018 unter Berufung auf das IFG um Auskunft gebeten, "welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die im Tätigkeitsbericht 2013 und 2014 der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BT-Drucks. 18/5300) beschriebenen Probleme bei der Löschung mikroverfilmter Unterlagen beim Institut für Wehrmedizinalstatistik (vgl. BT-Drucks. 18/5300, S. 185) abzustellen". Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Die zuvor durch das Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen der Bundeswehr (WehrMedStatInstBw) wahrgenommenen Aufgaben wurden mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 durch das Institut für Präventivmedizin der Bundeswehr (InstPrävMedBw) übernommen. Mit der Inbetriebnahme des neuen Dokumentenfundstelleninformationssystems (DFIS) wurde das InstPrävMedBw technisch in die Lage versetzt, Fundstellen zu Gesundheitsunterlagen auf einem Mikrofilm gezielt zu löschen und damit die Auffindbarkeit der entsprechenden Gesundheitsunterlagen faktisch auszuschließen. Seit 2018 werden alle Datensätze zu den Gesundheitsunterlagen gelöscht, die das Kriterium der maximalen Aufbewahrungsfrist erreichen. Ebenso wurden die Datensätze gelöscht, die bereits in der Vergangenheit die Aufbewahrungsfrist erreicht haben. Mit freundlichen Grüßen