Archivplans bzw. Archivkatalog

Antrag nach dem BArchG

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir ist keine öffentlich zugängliche Quelle bekannt, welche über den Archivbestand des Bundesamtes für Verfassungsschutz aufklärt. Um eine effiziente Anwendung des Bundesarchivierungsgesetzes zu gewährleisten, halte ich eine solche Veröffentlichung der Titel der Archivierungseinheiten, welche von §5 Abs. 1 BArchG betroffenen sind, für erforderlch. Falls eine solche Quelle existiert, bitte ich Sie mir dies mitzuteilen. Andernfalls bitte ich nach § 5 Abs. 1 BArchG um diese Information, welche Ihnen beispielsweise in Form eines Archivplans oder Archivkatalogs vorliegen könnte.

Dies ist ein Antrag auf Nutzung von Archivgut nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von
Archivgut des Bundes (BArchG).

Ausschlussgründe liegen m.E. nach § 5 Abs. 6 BArchG nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 4 Abs. 1 Bundesarchiv-Kostenverordnung (BArchKostV) nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Februar 2015
  • Frist
    24. März 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BArchG Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist keine öffentlich zugängliche Quelle bekannt, welc…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Archivplans bzw. Archivkatalog [#8703]
Datum
19. Februar 2015 14:07
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BArchG Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist keine öffentlich zugängliche Quelle bekannt, welche über den Archivbestand des Bundesamtes für Verfassungsschutz aufklärt. Um eine effiziente Anwendung des Bundesarchivierungsgesetzes zu gewährleisten, halte ich eine solche Veröffentlichung der Titel der Archivierungseinheiten, welche von §5 Abs. 1 BArchG betroffenen sind, für erforderlch. Falls eine solche Quelle existiert, bitte ich Sie mir dies mitzuteilen. Andernfalls bitte ich nach § 5 Abs. 1 BArchG um diese Information, welche Ihnen beispielsweise in Form eines Archivplans oder Archivkatalogs vorliegen könnte. Dies ist ein Antrag auf Nutzung von Archivgut nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (BArchG). Ausschlussgründe liegen m.E. nach § 5 Abs. 6 BArchG nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 4 Abs. 1 Bundesarchiv-Kostenverordnung (BArchKostV) nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
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Bundesamt für Verfassungsschutz
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. Februar 2015
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB