Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit einigen Tagen nehme ich unter anderem im Radioprogramm des WDR Werbung für „ARDplus“ wahr. Offenbar ein kostenpflichtiges Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme.
Schon die Tatsache, dass Werbung in den öffentlich - rechtlichen diese abhängig von der Wirtschaft macht, finde ich einen Skandal. Nun wird - offenbar mit „Steuergeldern“ - ein Angebot erstellt, für das die öffentlich finanzierte Arbeitsgemeinschaft von Kunden zusätzliches Geld kassiert. Das widerspricht in meinen Augen dem Sinn und der rechtlichen Basis der öffentlich-rechtlichen Sender.
Die beworbenen Inhalte wurden soweit erkennbar mit der Rundfunkbeitrag finanziert.
Auf welcher Rechtsgrundlage ist sowas möglich?
Welche Einnahmen werden daraus generiert?
Wie wurde das Angebot (vor) finanziert?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ferdi Philippsen
Anfragenr: 278324
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Ferdi Philippsen
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