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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Bitte schicken Sie alle vorhandene Dokumente zu diesem Unternehmen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    25. März 2017
  • Frist
    28. April 2017
  • Kosten dieser Information:
    15,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte s…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#20789]
Datum
25. März 2017 14:32
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte schicken Sie alle vorhandene Dokumente zu diesem Unternehmen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. März 2017 08:35
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
64,4 KB

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. April 2017 09:08
Status
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Bundesbeauftra…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit # 11-532 II#0772 [#20789]
Datum
7. April 2017 09:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte schicken Sie diese Dokumente: 11-532/004#0005 „Datenschutz im Rundfunk“ und 11-532/011 #0012 „Rundfunkgebühren GEZ“. Und bitte erklären Sie, aus welcher Quelle diese Dokumente zu Ihnen gelangt sind. Hat diese Dokumente z.B. eine bestimmte Landesrundfunkanstalt in Sie übermittelt? Oder hat der Zusammenschluss aller Landesrundfunkanstalten (ARD) diese Dokumente an Sie übermittelt? Oder kamen diese Dokumente gar von einer Bundesstelle / Landesstelle zu Ihnen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. April 2017 10:37
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Bundesbeauftra…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit # 11-532 II#0772 [#20789]
Datum
28. April 2017 19:40
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin in meiner Anfrage davon ausgegangen, dass der Verwaltungsvorgang der Anfrage einfach ist. Es bedarf keiner aufwendigen Suche der Informationen, aufwendigen Aufbereitung, und sonstiges. Die Dokumente könnten einfach übermittelt werden. Dafür hätte private Mail und alle Dokumente als pdf-Dateien gereicht. Zur Qualität der Information nach IFG allgemein: nach § 7 Abs. 3 S. 2 IFG ist die Behörde nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit der Information zu prüfen. Der Aufwand der Überprüfung der Information auf Richtigkeit findet somit nicht statt. Die Information kann dementsprechend sowohl komplett richtig, als auch komplett falsch sein. Es wurde somit keine gebührenpflichtige Auskunftserteilung beantragt, sondern kostenlose Dokumentenübermittlung in elektronischer Form. Meine private Mail zur Dokumentenübermittlung: <<E-Mail-Adresse>> ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Mai 2017 13:27
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Bundesbeauftra…
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Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit # 11-532 II#0772 [#20789]
Datum
29. Mai 2017 18:30
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> 15 Euro Gebühren sind für diese Anfrage bei mir nicht vorgesehen. Somit schließe ich diese Anfrage. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. Juni 2017 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
62,8 KB

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