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ARD/ZDF Rundfunkangebot

ARD/ZDF Rundfunkangebot wird offiziell in folgenden Ländern angeboten: Deutschland, alle anderen EU-Länder, Schweiz, Südafrika, Namibia.

Für ARD/ZDF Rundfunkangebot wird in Deutschland von jedem eine Angebotszahlung verlangt, auch wenn das ARD/ZDF Rundfunkangebot gar nicht benötigt wird. Die Nutzung des Angebots und die Meinung der Person spielen keine Rolle. Die Zahlung wird einfach festgesetzt und mit Härte des Verwaltungsvollstreckungsrechts zwangsvollstreckt.

1. Bitte nennen Sie die Länder, wo für das ARD/ZDF Rundfunkangebot genauso wie in Deutschland eine Zwangs-Angebotszahlung von jedem verlangt wird.

2. Bitte nennen Sie die aktuellen Zahlen der Personen, denen das ARD/ZDF Rundfunkangebot angeboten wird. In Deutschland und außerhalb Deutschlands.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. April 2017
  • Frist
    27. Mai 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: ARD/ZDF…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
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Betreff
ARD/ZDF Rundfunkangebot [#21139]
Datum
23. April 2017 14:35
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ARD/ZDF Rundfunkangebot wird offiziell in folgenden Ländern angeboten: Deutschland, alle anderen EU-Länder, Schweiz, Südafrika, Namibia. Für ARD/ZDF Rundfunkangebot wird in Deutschland von jedem eine Angebotszahlung verlangt, auch wenn das ARD/ZDF Rundfunkangebot gar nicht benötigt wird. Die Nutzung des Angebots und die Meinung der Person spielen keine Rolle. Die Zahlung wird einfach festgesetzt und mit Härte des Verwaltungsvollstreckungsrechts zwangsvollstreckt. 1. Bitte nennen Sie die Länder, wo für das ARD/ZDF Rundfunkangebot genauso wie in Deutschland eine Zwangs-Angebotszahlung von jedem verlangt wird. 2. Bitte nennen Sie die aktuellen Zahlen der Personen, denen das ARD/ZDF Rundfunkangebot angeboten wird. In Deutschland und außerhalb Deutschlands.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Zweites Deutsches Fernsehen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF. Mit der Reform des Rundfunkbeitrags haben …
Von
Zweites Deutsches Fernsehen
Betreff
ARD/ZDF Rundfunkangebot [#21139] (Ticket: DE02-1462961)
Datum
26. April 2017 10:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF. Mit der Reform des Rundfunkbeitrags haben die Bundesländer auf verfassungsrechtliche Bedenken reagiert, wonach das bisherige Gebührenmodell langfristig nicht mehr die angemessene Art der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt. Der Rundfunkbeitrag wird seitdem nicht mehr anhand der Anzahl der Rundfunkgeräte in einem Haushalt, sondern pauschal pro Wohnung erhoben. Ziel ist es dabei, mehr Transparenz, größere Gerechtigkeit und weniger Bürokratie zu gewährleisten. Durch die wohnungsbezogene Erhebung des Beitrags wird die Privatsphäre der Gebührenzahler gewahrt und die Überprüfung, wie viele und welche Rundfunkgeräte in einem Haushalt vorhanden sind, entfällt. Das seit 20153geltende Modell geht davon aus, dass jede in einer Wohnung lebende Person generell die Möglichkeit hat, die vielfältigen Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu nutzen. Diese Annahme beruht auf Statistiken, wonach nahezu alle Haushalte in Deutschland rundfunktaugliche Geräte besitzen. Schließlich profitieren alle Bürger von den Programmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die eine Grundversorgung an Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung anbieten. Dabei zahlen nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen Beiträge zur solidarischen Finanzierung des Gesamtangebots von ARD und ZDF. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Die Situation in Deutschland ist mir beka…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ARD/ZDF Rundfunkangebot [#21139] (Ticket: DE02-1462961) [#21139]
Datum
26. April 2017 11:09
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Die Situation in Deutschland ist mir bekannt. Diese habe ich in meiner Anfrage beschrieben. Mich interessiert die Situation außerhalb Deutschlands. Hier meine Anfrage noch Mal. Bitte antworten Sie nur auf in der Anfrage gestellten Fragen. ---------------- ARD/ZDF Rundfunkangebot wird offiziell in folgenden Ländern angeboten: Deutschland, alle anderen EU-Länder, Schweiz, Südafrika, Namibia. Für ARD/ZDF Rundfunkangebot wird in Deutschland von jedem eine Angebotszahlung verlangt, auch wenn das ARD/ZDF Rundfunkangebot gar nicht benötigt wird. Die Nutzung des Angebots und die Meinung der Person spielen keine Rolle. Die Zahlung wird einfach festgesetzt und mit Härte des Verwaltungsvollstreckungsrechts zwangsvollstreckt. 1. Bitte nennen Sie die Länder, wo für das ARD/ZDF Rundfunkangebot genauso wie in Deutschland eine Zwangs-Angebotszahlung von jedem verlangt wird. 2. Bitte nennen Sie die aktuellen Zahlen der Personen, denen das ARD/ZDF Rundfunkangebot angeboten wird. In Deutschland und außerhalb Deutschlands. ------------------------------ ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Zweites Deutsches Fernsehen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre neuerliche E-Mail. Um Ihre Fragen im Detail zu beantworten: A…
Von
Zweites Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: ARD/ZDF Rundfunkangebot [#21139] [#21139] (Ticket: DE02-1462961)
Datum
26. April 2017 13:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre neuerliche E-Mail. Um Ihre Fragen im Detail zu beantworten: Außerhalb Deutschlands muss überhaupt kein Rundfunkbeitrag bezahlt werden. In Deutschand sind es im Ganzen 35 Millionen Wohnungen, die beitragspflichtig sind. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für die Antwort. Ein kleiner Teil fehlt noch: Bitte nennen …
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
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Betreff
AW: AW: ARD/ZDF Rundfunkangebot [#21139] [#21139] (Ticket: DE02-1462961) [#21139]
Datum
27. April 2017 12:00
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für die Antwort. Ein kleiner Teil fehlt noch: Bitte nennen Sie die aktuellen Zahlen der Personen/ Wohnungen außerhalb Deutschlands, denen das ARD/ZDF Rundfunkangebot angeboten wird. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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