Argumentation für Ablehnung von Luftfiltern im Klassenraum

In jüngster Vergangenheit hat sich die Schulbehörde gegen den Einsatz von Luftfiltern zur Reduzierung des Ansteckungsrisiko im Klassenraum ausgesprochen. Obwohl es wissenschaftliche Studien gibt, die belegen das dies das Infektionsrisiko erheblich senkt.

Beispielbezug:
https://www.news4teachers.de/2020/11/lueftung-an-schulen-kommt-die-loesung-aus-dem-baumarkt/

Bitte geben Sie mir Einblick auf welcher Argumentation diese Ablehnung bestanden hat und ggf. wer diese Argumente vorgebracht hat.

Vielen Dank im voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Mai 2021
  • Frist
    23. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Argumentation für Ablehnung von Luftfiltern im Klassenraum [#220800]
Datum
21. Mai 2021 06:34
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In jüngster Vergangenheit hat sich die Schulbehörde gegen den Einsatz von Luftfiltern zur Reduzierung des Ansteckungsrisiko im Klassenraum ausgesprochen. Obwohl es wissenschaftliche Studien gibt, die belegen das dies das Infektionsrisiko erheblich senkt. Beispielbezug: https://www.news4teachers.de/2020/11/lueftung-an-schulen-kommt-die-loesung-aus-dem-baumarkt/ Bitte geben Sie mir Einblick auf welcher Argumentation diese Ablehnung bestanden hat und ggf. wer diese Argumente vorgebracht hat. Vielen Dank im voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220800/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr Antragsteller/in ein zentrales Element des schulischen Hygienekonzeptes besteht in der regelmäßigen Lüftung…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: Argumentation für Ablehnung von Luftfiltern im Klassenraum [#220800]
Datum
25. Mai 2021 18:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ein zentrales Element des schulischen Hygienekonzeptes besteht in der regelmäßigen Lüftung der Unterrichtsräume. Dabei wird der Empfehlung von Expertinnen und Experten, den Luftaustausch durch Stoßlüften vorzunehmen. Dies stellt nach einhelliger Auffassung die schnellste und effektivste Möglichkeit dar, die Raumluft von Viren und Aerosolen zu befreien. Wenn ordentlich gelüftet wird, sind keine weiteren Maßnahmen zum Luftaustausch notwendig. Auch ein Expertengespräch der Kultusministerkonferenz zum Thema Lüftung kam zu einem ähnlichen Ergebnis. Raumluftfilter abseits von klinischen Standards können zwar einen zusätzlichen Effekt haben, ersetzen aber keinesfalls das Lüften. Umgekehrt besteht die Gefahr, dass aufgrund der Geräte das Stoßlüften vernachlässigt wird. Zudem können bei unsachgemäßer Handhabung Viren sogar noch verbreitet werden. In der ersten Empfehlung des Umweltbundesamtes zum Lüften an Schulen heißt es entsprechend: „Mobile Luftreinigungsgeräte sind nicht dafür ausgelegt, verbrauchte Raumluft abzuführen bzw. Frischluft von außen heranzuführen; sie leisten daher keinen nennenswerten Beitrag, das entstehende Kohlendioxid (CO2), überschüssige Luftfeuchte und andere Stoffe aus dem Klassenraum zu entfernen.“ Auch die weiteren Empfehlungen des Umweltbundesamtes bestätigen Linie der Schulbehörde im Grundsatz. Eine Ausstattung kann „ergänzend sinnvoll sein, jedoch nur wenn ausreichende Lüftung nicht möglich ist.“ Im Rahmen einer Überprüfung aller rund 12.000 Klassen- und Unterrichtsräume konnten wir feststellen, dass in 99,5% aller Räume eine ausreichende Lüftung möglich ist. Deswegen verzichtet die Schulbehörde auch weiterhin auf eine zentrale Ausstattung der Schulen mit derartigen Anlagen. Um einen sicheren Unterricht zu ermöglichen und die Schulen infektionssicher zu gestalten, hat die Schulbehörde jedoch jeder staatlichen Hamburger Schule ein zusätzliches Budget von rund 400 Euro pro Klassenraum zur Verfügung gestellt, um bei Bedarf zusätzlichen Maßnahmen in den Klassenräumen umzusetzen. Das Programm hat ein Gesamtvolumen von fünf Millionen Euro und ermöglicht den Schulen, flexibel, mit Augenmaß und angepasst an die örtliche Raumsituation Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen. Für Schulen, die Raumfilter mit diesen Mitteln angeschafft haben, siehe Große Anfrage 22/3253, die in der Parlamentsdatenbank (https://www.buergerschaft-hh.de/parldok) zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang wird den Schulen keine generelle Ausstattung aller Schulräume mit Raumluftfiltern empfohlen. Nur wenn es besondere bauliche Begebenheiten vor Ort gibt, die das Lüften erschweren, kann ein solcher Filter nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes an der einen oder anderen Stelle zur zusätzlichen Luftreinigung sinnvoll sein. Deshalb können Schulen aus dem genannten Budget in solchen Spezialfällen entsprechende Geräte anschaffen. Freundliche Grüße