Argumentationspapier "Sondervermögen Bundeswehr"

das sechsseitige Argumentationspapier zum "Sondervermögen Bundeswehr" vom 26. Oktober 2021 auf welches im folgenden Text des Spiegels verwiesen wird: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/ukraine-krieg-die-100-milliarden-dollar-bazooka-von-olaf-scholz-a-daf9203c-2737-4cb2-9c99-308e50dea945

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das sechsseitige …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
Argumentationspapier "Sondervermögen Bundeswehr" [#244961]
Datum
29. März 2022 21:50
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das sechsseitige Argumentationspapier zum "Sondervermögen Bundeswehr" vom 26. Oktober 2021 auf welches im folgenden Text des Spiegels verwiesen wird: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/ukraine-krieg-die-100-milliarden-dollar-bazooka-von-olaf-scholz-a-daf9203c-2737-4cb2-9c99-308e50dea945
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 244961 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244961/
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko

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Bundesministerium der Finanzen
Antwortbescheid Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, mit E-Mail-Nachricht vom 29. März 2022 stellten Sie über die Plat…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
23. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
791,9 KB
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, mit E-Mail-Nachricht vom 29. März 2022 stellten Sie über die Plattform "fragdenstaat.de" folgenden Antrag: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: das sechsseitige Argumentationspapier zum "Sondervermögen Bundeswehr" vom 26. Oktober 2021 auf welches im folgenden Text des Spiegels verwiesen wird: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/ukraine-krieg-die-100-milliarden-dollar-bazooka-von-olaf-scholz-a-daf9203c-2737-4cb2-9c99-308e50dea945. " Über Ihren Antrag entscheide ich nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG wie folgt: I. Den Antrag lehne ich ab. I. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung Zu 1. Nach § 1 Absatz 2 Satz 1 IFG kann die Behörde Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Der Anspruch auf Informationszugang besteht jedoch nur für die bei der jeweiligen Behörde vorhandenen Informationen bzw. Akten. Einen Anspruch auf Informationsbeschaffung vermittelt das IFG nicht. Das von Ihnen begehrte sechsseitige Argumentationspapier zum "Sondervermögen Bundeswehr" vom 26. Oktober 2021 ist im BMF nicht vorhanden. Ihr Antrag wird daher bereits mangels vorhandener amtlicher Informationen abgelehnt. Zu 2.. Der Bescheid ergeht gebührenfrei, da bei Ablehnung eines Antrags keine Gebühren erhoben werden. Rechtsbehelfsbelehrune: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin, Widerspruch erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen