Argumentationspapier "Sondervermögen Bundeswehr"

das sechsseitige Argumentationspapier zum "Sondervermögen Bundeswehr" vom 26. Oktober 2021 auf welches im folgenden Text des Spiegels verwiesen wird: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/ukraine-krieg-die-100-milliarden-dollar-bazooka-von-olaf-scholz-a-daf9203c-2737-4cb2-9c99-308e50dea945

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das sechsseitige …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
Argumentationspapier "Sondervermögen Bundeswehr" [#244960]
Datum
29. März 2022 21:50
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das sechsseitige Argumentationspapier zum "Sondervermögen Bundeswehr" vom 26. Oktober 2021 auf welches im folgenden Text des Spiegels verwiesen wird: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/ukraine-krieg-die-100-milliarden-dollar-bazooka-von-olaf-scholz-a-daf9203c-2737-4cb2-9c99-308e50dea945
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 244960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244960/
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V126 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29. Mä…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Argumentationspapier "Sondervermögen Bundeswehr" [#244960]
Datum
30. März 2022 10:40
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V126 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29. März 2022 (s.u.) Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 29. März 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V126 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Antwort Einer Herausgabe der Informationen stehen§ 3 Nr. 4 und Nr. 1 b) IFG entgegen.
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
23. Juni 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Einer Herausgabe der Informationen stehen§ 3 Nr. 4 und Nr. 1 b) IFG entgegen.