Armin Laschet: Schriftverkehr und interne Prüfung zu den "Verlorenen Klausuren"

- Schriftwechsel der RWTH Aachen mit Armin Laschet zu o.g. Thema
- Unterlagen zur internen Prüfung des Vorfalls an der RWTH Aachen
- Mail vom 31.05.2015 an die Studierenden inklusive Anhang (siehe https://www.rwth-aachen.de/go/id/ihji)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Juni 2021
  • Frist
    3. August 2021
  • 13 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Armin Laschet: Schriftverkehr und interne Prüfung zu den "Verlorenen Klausuren" [#224132]
Datum
30. Juni 2021 00:28
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Schriftwechsel der RWTH Aachen mit Armin Laschet zu o.g. Thema - Unterlagen zur internen Prüfung des Vorfalls an der RWTH Aachen - Mail vom 31.05.2015 an die Studierenden inklusive Anhang (siehe https://www.rwth-aachen.de/go/id/ihji)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224132/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Mein Zeichen: 530/21 Sehr Antragsteller/in in der obigen Angelegenheit übersende ich anliegend meinen Beschei…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
AW: Armin Laschet: Schriftverkehr und interne Prüfung zu den "Verlorenen Klausuren" [#224132]
Datum
20. Juli 2021 14:59
Status
Warte auf Antwort
Mein Zeichen: 530/21 Sehr Antragsteller/in in der obigen Angelegenheit übersende ich anliegend meinen Bescheid. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Rückmeldung! Ich habe da eine andere Auffassung. Die Anfrage hat nur…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Armin Laschet: Schriftverkehr und interne Prüfung zu den "Verlorenen Klausuren" [#224132]
Datum
20. Juli 2021 17:13
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Rückmeldung! Ich habe da eine andere Auffassung. Die Anfrage hat nur entfernt etwas mit Prüfungen und Notenvergabe an sich zu tun. Es geht vordergründig um einen Dozenten Ihrer Hochschule, der vorsätzlich Prüfungsergebnisse gefälscht hat. Insofern handelt es sich hier um eine verwaltungstechnische Angelegenheit, bei der Ihre Hochschule dem Vorwurf nachgehen musste, ob und wie Herr Laschet die Noten "rekonstruiert" bzw. erfunden hat. Ich bitte Sie um erneute Prüfung meiner Anfrage und habe mir dafür den 3. August 2021 notiert. Bei weiterer ablehnender Haltung werde ich den Landesbeauftragten einschalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224132/
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Mein Zeichen: 530/21 Sehr Antragsteller/in Ihre Auffassung teile ich ausdrücklich nicht. Für eine Änderung de…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
AW: Armin Laschet: Schriftverkehr und interne Prüfung zu den "Verlorenen Klausuren" [#224132]
Datum
21. Juli 2021 15:46
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,2 KB


Mein Zeichen: 530/21 Sehr Antragsteller/in Ihre Auffassung teile ich ausdrücklich nicht. Für eine Änderung des Bescheids sehe ich keinen Anlass. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> damit bin ich natürlich vollkommen fein - ich hatte zudem auch nichts anderes erwar…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Armin Laschet: Schriftverkehr und interne Prüfung zu den "Verlorenen Klausuren" [#224132]
Datum
21. Juli 2021 21:29
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> damit bin ich natürlich vollkommen fein - ich hatte zudem auch nichts anderes erwartet. Danke dennoch für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224132/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Armin Laschet: Schriftverkehr und interne Prüfung zu den "Verlorenen Klausuren"“ [#224132]
Datum
26. Juli 2021 01:58
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/224132/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Hochschule jegliche Prüfung meines Antrages mit dem Verweis auf § 2 III IFG NRW ablehnt. Zwar geht es in meiner Anfrage grundsätzlich um "Prüfungen". Jedoch möchte ich keine Unterlagen über Prüfungen oder Notenvergaben erhalten, sondern die hochschulinterne Überprüfung der Verfehlung eines Dozenten transparent dargelegt bekommen. Dass die RWTH Aachen sich dabei auf § 2 Abs. 3 IFG beruft und jegliche Beauskunftung ablehnt, kann ich nicht nachvollziehen und bitte Sie deshalb um Klärung des Sachverhaltes. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 224132.pdf - 2021-07-20_1-BescheidIFG-Anfrage.pdf - 2021-07-20_1-smime.p7s - 2021-07-21_1-smime.p7s Anfragenr: 224132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224132/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre Mail vom 26.7.2021 Ihr an die RWTH Aachen adressierter Informationszugangsantrag vom 30.6.2021 Aktenzeichen: …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Mail vom 26.7.2021
Datum
2. August 2021 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr an die RWTH Aachen adressierter Informationszugangsantrag vom 30.6.2021 Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-6223/21 Ihre Mail vom 26.7.2021 ________________________________ Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. email. Sie bitten um Vermittlung bei Ihrem Antrag. Die RWTH hat diesen mangels Eröffnung des Anwendungsbereichs des IFG NRW nach dessen § 2 Abs. 3 abgelehnt. Diese Einschätzung teile ich: Die von Ihnen beantragten Information stehen in engem Zusammenhang mit einem Hochschulseminar, einer Prüfung und dem Geschehen, was sich unmittelbar an die Prüfung angeschlossen hat. Daher sind die von Ihnen beantragten Informationen dem Bereich der "Prüfungen" zuzurechnen und der Anwendungsbereich ist bereits nicht eröffnet. Daher werde ich Ihrem Vermittlungswunsch nicht nachkommen können und bitte hierfür um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen