Armut bei unseren Bürgern

Es soll in BW 23000 Obdachlose geben..Die müssen ohne Hilfe der Regierung zurechtkommen.Warum bekommen sie nicht die Anteilnahme und Zuwendungen,wie die Asylanten? Aber wenn man sich um Obdachlose kümmert,kann man sich in der Welt nicht so profilieren und Wählerstimmen einfangen,wie man das mit Asylanten kann.Unsere Politiker sind herzlos und machtgierig.Sie opfern uns um ihr Ansehen in der Welt anzuheben.Ich fühle mich hier nicht mehr zu Hause.Ich könnte so weitermachen,z.B. auch mit der Altersarmut,aber das würde einen Roman geben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Januar 2020
  • Frist
    13. Februar 2020
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Hildegard Noike
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es soll i…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Hildegard Noike
Betreff
Armut bei unseren Bürgern [#173606]
Datum
8. Januar 2020 09:13
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es soll in BW 23000 Obdachlose geben..Die müssen ohne Hilfe der Regierung zurechtkommen.Warum bekommen sie nicht die Anteilnahme und Zuwendungen,wie die Asylanten? Aber wenn man sich um Obdachlose kümmert,kann man sich in der Welt nicht so profilieren und Wählerstimmen einfangen,wie man das mit Asylanten kann.Unsere Politiker sind herzlos und machtgierig.Sie opfern uns um ihr Ansehen in der Welt anzuheben.Ich fühle mich hier nicht mehr zu Hause.Ich könnte so weitermachen,z.B. auch mit der Altersarmut,aber das würde einen Roman geben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hildegard Noike Anfragenr: 173606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173606 Postanschrift Hildegard Noike << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hildegard Noike

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrte Frau Noike, Ihre E-Mail vom 14. Januar 2020 haben wir erhalten und nach dem Landesinformationsfreihe…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Armut bei unseren Bürgern [#173606]
Datum
22. Januar 2020 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Noike, Ihre E-Mail vom 14. Januar 2020 haben wir erhalten und nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) geprüft. Da in Ihrer Mail keine amtlichen Informationen gefordert werden, können wir Ihnen keine weitere Auskunft nach dem LIFG erteilen. Mit freundlichen Grüßen