Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte
<< Anrede >>
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
Es soll in BW 23000 Obdachlose geben..Die müssen ohne Hilfe der Regierung zurechtkommen.Warum bekommen sie nicht die Anteilnahme und Zuwendungen,wie die Asylanten? Aber wenn man sich um Obdachlose kümmert,kann man sich in der Welt nicht so profilieren und Wählerstimmen einfangen,wie man das mit Asylanten kann.Unsere Politiker sind herzlos und machtgierig.Sie opfern uns um ihr Ansehen in der Welt anzuheben.Ich fühle mich hier nicht mehr zu Hause.Ich könnte so weitermachen,z.B. auch mit der Altersarmut,aber das würde einen Roman geben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Hildegard Noike
Anfragenr: 173606
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Hildegard Noike
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