Art 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung - Ausnahmen.

Wie viele Hausdurchsuchungen hat es in den Jahren 2018 bis 2022 in Schleswig-Holstein gegeben, aufgeschlüsselt nach Jahr und verfolgtem Vorwurf?

Wie viele dieser Durchsuchungen sind nachträglich vom Gericht als rechtswidrig festgestellt worden?

In wie vielen Fällen sind die Verantwortlichen für diesen rechtswidrigen Amtsakt zur Rechenschaft gezogen worden (Disziplinstrecht - §36 Beamtenstatusgesetz / Zivilrecht - Schadenersatz / Strafrecht - Hausfriedensbruch, Verfolgung Unschuldiger)?

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  • Datum
    3. Dezember 2023
  • Frist
    6. Januar 2024
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Ansgar Stalder
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Hausdurchsuchungen hat es i…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
Ansgar Stalder
Betreff
Art 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung - Ausnahmen. [#294078]
Datum
3. Dezember 2023 11:33
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Hausdurchsuchungen hat es in den Jahren 2018 bis 2022 in Schleswig-Holstein gegeben, aufgeschlüsselt nach Jahr und verfolgtem Vorwurf? Wie viele dieser Durchsuchungen sind nachträglich vom Gericht als rechtswidrig festgestellt worden? In wie vielen Fällen sind die Verantwortlichen für diesen rechtswidrigen Amtsakt zur Rechenschaft gezogen worden (Disziplinstrecht - §36 Beamtenstatusgesetz / Zivilrecht - Schadenersatz / Strafrecht - Hausfriedensbruch, Verfolgung Unschuldiger)?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ansgar Stalder Anfragenr: 294078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294078/ Postanschrift Ansgar Stalder << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ansgar Stalder
Ansgar Stalder
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Art 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung - Ausnahmen.“ vom 03.12.20…
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Von
Ansgar Stalder
Betreff
AW: Art 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung - Ausnahmen. [#294078]
Datum
6. Januar 2024 11:37
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Art 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung - Ausnahmen.“ vom 03.12.2023 (#294078) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ansgar Stalder
Ansgar Stalder
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Art 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung - Ausnahmen.“ vom 03.12.20…
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Von
Ansgar Stalder
Betreff
AW: Art 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung - Ausnahmen. [#294078]
Datum
6. Januar 2024 11:44
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Art 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung - Ausnahmen.“ vom 03.12.2023 (#294078) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ansgar Stalder

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Ansgar Stalder
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Art 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung - Ausnahmen.“ vom 03.12.20…
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Ansgar Stalder
Betreff
AW: Art 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung - Ausnahmen. [#294078]
Datum
6. Januar 2024 11:45
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
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