Art 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung - Ausnahmen.
Wie viele Hausdurchsuchungen hat es in den Jahren 2018 bis 2022 in Schleswig-Holstein gegeben, aufgeschlüsselt nach Jahr und verfolgtem Vorwurf?
Wie viele dieser Durchsuchungen sind nachträglich vom Gericht als rechtswidrig festgestellt worden?
In wie vielen Fällen sind die Verantwortlichen für diesen rechtswidrigen Amtsakt zur Rechenschaft gezogen worden (Disziplinstrecht - §36 Beamtenstatusgesetz / Zivilrecht - Schadenersatz / Strafrecht - Hausfriedensbruch, Verfolgung Unschuldiger)?
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Datum3. Dezember 2023
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6. Januar 2024
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