Art. 46 Abs. 3 LKrO: Bekanntgabe NÖ gefaßter Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe
Nach Art. 46 Abs. 3 LKrO sind die in NÖ Sitzung gefaßten Beschlüsse öffentlich bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. Nach der in einem Landtagspetitionsverfahren geäußerten Auffassung des BayStMI ist die Bekanntgabe zusammen mit dem Beschlußwortlaut des NÖ gefaßten Beschlusses auch in der Niederschrift der Bekanntgabesitzung zu dokumentieren. Da der Kreistag dies aber nicht macht, haben Landkreisbürger, die an der Bekanntgabesitzung nicht als Zuhörer teilgenommen haben, keine einfache Möglichkeit, jemals von diesen Beschlüssen zu erfahren.
Daher wird auf der Grundlage des BayDSG, hilfsweise des BayUIG, äußerst hilfsweise der Informationsfreiheitssatzung des Landkreises Ebersberg um Auskunft gebeten:
Wie ist der Wortlaut der in den letzten 3 Jahren gemäß Art. 46 Abs. 3 LKrO nachträglich bekannt gegebenen NÖ gefaßten Beschlüsse, wann wurden diese Beschlüsse gefaßt, wie war das Abstimmungsergebnis und wann wurden diese Beschlüsse nach Art. 46 Abs. 3 LKrO nachträglich öffentlich bekannt gegeben?
Anfrage erfolgreich
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Datum7. Januar 2021
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9. Februar 2021
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