Art. 46 Abs. 3 LKrO: Bekanntgabe NÖ gefaßter Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe

Anfrage an: Landratsamt Ebersberg

Nach Art. 46 Abs. 3 LKrO sind die in NÖ Sitzung gefaßten Beschlüsse öffentlich bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. Nach der in einem Landtagspetitionsverfahren geäußerten Auffassung des BayStMI ist die Bekanntgabe zusammen mit dem Beschlußwortlaut des NÖ gefaßten Beschlusses auch in der Niederschrift der Bekanntgabesitzung zu dokumentieren. Da der Kreistag dies aber nicht macht, haben Landkreisbürger, die an der Bekanntgabesitzung nicht als Zuhörer teilgenommen haben, keine einfache Möglichkeit, jemals von diesen Beschlüssen zu erfahren.

Daher wird auf der Grundlage des BayDSG, hilfsweise des BayUIG, äußerst hilfsweise der Informationsfreiheitssatzung des Landkreises Ebersberg um Auskunft gebeten:

Wie ist der Wortlaut der in den letzten 3 Jahren gemäß Art. 46 Abs. 3 LKrO nachträglich bekannt gegebenen NÖ gefaßten Beschlüsse, wann wurden diese Beschlüsse gefaßt, wie war das Abstimmungsergebnis und wann wurden diese Beschlüsse nach Art. 46 Abs. 3 LKrO nachträglich öffentlich bekannt gegeben?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Art. 46 Abs.…
An Landratsamt Ebersberg Details
Von
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Betreff
Art. 46 Abs. 3 LKrO: Bekanntgabe NÖ gefaßter Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe [#208056]
Datum
7. Januar 2021 00:22
An
Landratsamt Ebersberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Art. 46 Abs. 3 LKrO sind die in NÖ Sitzung gefaßten Beschlüsse öffentlich bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. Nach der in einem Landtagspetitionsverfahren geäußerten Auffassung des BayStMI ist die Bekanntgabe zusammen mit dem Beschlußwortlaut des NÖ gefaßten Beschlusses auch in der Niederschrift der Bekanntgabesitzung zu dokumentieren. Da der Kreistag dies aber nicht macht, haben Landkreisbürger, die an der Bekanntgabesitzung nicht als Zuhörer teilgenommen haben, keine einfache Möglichkeit, jemals von diesen Beschlüssen zu erfahren. Daher wird auf der Grundlage des BayDSG, hilfsweise des BayUIG, äußerst hilfsweise der Informationsfreiheitssatzung des Landkreises Ebersberg um Auskunft gebeten: Wie ist der Wortlaut der in den letzten 3 Jahren gemäß Art. 46 Abs. 3 LKrO nachträglich bekannt gegebenen NÖ gefaßten Beschlüsse, wann wurden diese Beschlüsse gefaßt, wie war das Abstimmungsergebnis und wann wurden diese Beschlüsse nach Art. 46 Abs. 3 LKrO nachträglich öffentlich bekannt gegeben?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208056 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208056/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ebersberg - Gesundheitsamt
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird so schnell wie m…
Von
Landratsamt Ebersberg - Gesundheitsamt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
7. Januar 2021 00:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird so schnell wie möglich bearbeitet. Sollte eine andere Abteilung oder ein anderes Sachgebiet für Ihr Anliegen zuständig sein, werden wir Ihre E-Mail dorthin weiterleiten. Bitte geben Sie immer eine Abteilung, ein Sachgebiet, ein Aktenzeichen oder eine/n Sachbearbeiter/in an. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Beantwortung Ihres Anliegens. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Ebersberg
AW: Art. 46 Abs. 3 LKrO: Bekanntgabe NÖ gefa ßter Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhalt ungsgründe [#208056]
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Landratsamt Ebersberg
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Briefpost
Betreff
AW: Art. 46 Abs. 3 LKrO: Bekanntgabe NÖ gefa ßter Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhalt ungsgründe [#208056]
Datum
26. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen