Art, Inhalt und Umfang des zentralen Nachweises über Verpflichtungen nach dem Verpflichtungsgesetz

Informationen über:
- Art (z.B. Papierakte, IT-System, Datenbank, etc.)
- Inhalt (alle Dateninhalte/Datenfelder des Nachweises, z.B. Name, usw.)
- Umfang des Datenbestandes
des nach Ziffer 304 der zentralen Dienstvorschrift A-2100/15 Version 3 zu führenden Zentralnachweises ihrer Dienststelle über vorgenommene Verpflichtungen nach Ziffer 201 (lit. b), c) und d)) dieser Vorschrift.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. August 2018
  • Frist
    11. September 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen üb…
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Art, Inhalt und Umfang des zentralen Nachweises über Verpflichtungen nach dem Verpflichtungsgesetz [#32749]
Datum
9. August 2018 07:34
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über: - Art (z.B. Papierakte, IT-System, Datenbank, etc.) - Inhalt (alle Dateninhalte/Datenfelder des Nachweises, z.B. Name, usw.) - Umfang des Datenbestandes des nach Ziffer 304 der zentralen Dienstvorschrift A-2100/15 Version 3 zu führenden Zentralnachweises ihrer Dienststelle über vorgenommene Verpflichtungen nach Ziffer 201 (lit. b), c) und d)) dieser Vorschrift.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Geschäftszeichen ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 18-14) Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage zu dem nach Ziffer …
Von
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Art, Inhalt und Umfang des zentralen Nachweises über Verpflichtungen nach dem Verpflichtungsgesetz [#32749]
Datum
10. September 2018 17:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Geschäftszeichen ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 18-14) Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage zu dem nach Ziffer 304 der Zentralen Dienstvorschrift A-2100/15 "Förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen" zu führenden, zentralen Nachweis hin konnte ich nach längerer Recherche das im Amt zuständige Referat für die Nachweisführung identifizieren. Der Nachweis über die vorgenommenen Verpflichtungen wird in Form einer Excel-Tabelle geführt. Er besteht aus den Datenfeldern Vertragsnummer, Kurzbezeichnung Vertrag, Org-Bereich, Dienststelle, Arbeitsbereich, Aufgabe, Name, Vorname, Funktion, Firma/Organisation, Berechtigungen, Verpflichtung sowie Anmerkungen. Der Datenbestand umfasst 1.779 Personen. In Bezug auf Ihre Anfrage vom 03.05.2018 (Verpflichtungen nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen [#29404]) teile ich Ihnen nunmehr nach Auswertung der Datenbank mit, dass im Jahr 2018 bisher 10 Personen verpflichtet wurden. Diese waren zum Zeitpunkt der Verpflichtung für die Firmen BWI GmbH, CONET Business Consultants GmbH sowie SAP Deutschland SE & Co. KG tätig. Mit freundlichen Grüßen