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ARTE / EU Recht

ARD bekommt Rundfunkbeitrag von zuständigen Landesrundfunkanstalten. Ein Teil wird dann zur Finanzierung von "ARTE" verwendet. Da "ARTE" ein Europäischer Fernsehkulturkanal ist, unterliegt er dem EU-Recht (inkl. seiner Finanzierung durch Rundfunkbeitrag).

Wie stellt ARD sicher, dass Rundfunkbeitrag, der an "ARTE" weitergereicht wird, im Rahmen des EU-Rechts (z.B. im Rahmen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) gesammelt wurde? Oder sammeln die Landesrundfunkanstalten den Rundfunkbeitrag innerhalb der deutschen Rundfunkordnung und zusätzlich im Rahmen des EU-Rechts, damit "ARTE" dann später EU-Rechts-konforme Rundfunkbeiträge bekommt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2018
  • Frist
    21. August 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: ARD bek…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ARTE / EU Recht [#32060]
Datum
19. Juli 2018 01:04
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ARD bekommt Rundfunkbeitrag von zuständigen Landesrundfunkanstalten. Ein Teil wird dann zur Finanzierung von "ARTE" verwendet. Da "ARTE" ein Europäischer Fernsehkulturkanal ist, unterliegt er dem EU-Recht (inkl. seiner Finanzierung durch Rundfunkbeitrag). Wie stellt ARD sicher, dass Rundfunkbeitrag, der an "ARTE" weitergereicht wird, im Rahmen des EU-Rechts (z.B. im Rahmen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) gesammelt wurde? Oder sammeln die Landesrundfunkanstalten den Rundfunkbeitrag innerhalb der deutschen Rundfunkordnung und zusätzlich im Rahmen des EU-Rechts, damit "ARTE" dann später EU-Rechts-konforme Rundfunkbeiträge bekommt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrtAntragsteller/in Für Fragen zur Finanzierung von ARD-Angelegenheiten ist die Zuschauerredaktion des Er…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: ARTE / EU Recht [#32060]
Datum
19. Juli 2018 12:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Für Fragen zur Finanzierung von ARD-Angelegenheiten ist die Zuschauerredaktion des Ersten Deutschen Fernsehens nicht der richtige Ansprechpartner. Wir haben Ihre Mail daher mit der Bitte um direkte Beantwortung an den ARD-Vorsitzenden BR-Intendant Ulrich Wilhelm weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage bei Das Erste hinsichtlich der Finanzierung von ARTE. Si…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: ARTE / EU Recht [#32060]
Datum
27. Juli 2018 08:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage bei Das Erste hinsichtlich der Finanzierung von ARTE. Sie haben einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 IFG, § 3 UIG sowie § 1 VIG gestellt. Ein solcher Auskunftsanspruch besteht nicht gegenüber Das Erste. Gleichwohl lassen wir Ihnen hinsichtlich der von Ihnen gestellten Fragen gerne Informationen zukommen, die Sie unter folgenden Links finden: hier: http://www.ard.de/download/3141226/17_50_Euro_Rundfunkbeitrag.pdf https://www.arte.tv/sites/de/corporate/wer-wir-sind/die-finanzierung-von-arte/?lang=de Wir hoffen, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.