ARTE / EU Recht
ZDF bekommt Rundfunkbeitrag von zuständigen Landesrundfunkanstalten. Ein Teil wird dann zur Finanzierung von "ARTE" verwendet. Da "ARTE" ein Europäischer Fernsehkulturkanal ist, unterliegt er dem EU-Recht (inkl. seiner Finanzierung durch Rundfunkbeitrag).
Wie stellt ZDF sicher, dass Rundfunkbeitrag, der an "ARTE" weitergereicht wird, im Rahmen des EU-Rechts (z.B. im Rahmen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) gesammelt wurde? Oder sammeln die Landesrundfunkanstalten den Rundfunkbeitrag innerhalb der deutschen Rundfunkordnung und zusätzlich im Rahmen des EU-Rechts, damit "ARTE" dann später EU-Rechts-konforme Rundfunkbeiträge bekommt?
Anfrage eingeschlafen
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Datum19. Juli 2018
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21. August 2018
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