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ARTE / EU Recht

ZDF bekommt Rundfunkbeitrag von zuständigen Landesrundfunkanstalten. Ein Teil wird dann zur Finanzierung von "ARTE" verwendet. Da "ARTE" ein Europäischer Fernsehkulturkanal ist, unterliegt er dem EU-Recht (inkl. seiner Finanzierung durch Rundfunkbeitrag).

Wie stellt ZDF sicher, dass Rundfunkbeitrag, der an "ARTE" weitergereicht wird, im Rahmen des EU-Rechts (z.B. im Rahmen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) gesammelt wurde? Oder sammeln die Landesrundfunkanstalten den Rundfunkbeitrag innerhalb der deutschen Rundfunkordnung und zusätzlich im Rahmen des EU-Rechts, damit "ARTE" dann später EU-Rechts-konforme Rundfunkbeiträge bekommt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Juli 2018
  • Frist
    21. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: ZDF bek…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ARTE / EU Recht [#32059]
Datum
19. Juli 2018 01:01
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ZDF bekommt Rundfunkbeitrag von zuständigen Landesrundfunkanstalten. Ein Teil wird dann zur Finanzierung von "ARTE" verwendet. Da "ARTE" ein Europäischer Fernsehkulturkanal ist, unterliegt er dem EU-Recht (inkl. seiner Finanzierung durch Rundfunkbeitrag). Wie stellt ZDF sicher, dass Rundfunkbeitrag, der an "ARTE" weitergereicht wird, im Rahmen des EU-Rechts (z.B. im Rahmen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) gesammelt wurde? Oder sammeln die Landesrundfunkanstalten den Rundfunkbeitrag innerhalb der deutschen Rundfunkordnung und zusätzlich im Rahmen des EU-Rechts, damit "ARTE" dann später EU-Rechts-konforme Rundfunkbeiträge bekommt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Zweites Deutsches Fernsehen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir möchten zunächst festhalten, dass das IFG des Bundes auf das ZDF keine Anwendung …
Von
Zweites Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: ARTE / EU Recht [#32059]
Datum
20. August 2018 17:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir möchten zunächst festhalten, dass das IFG des Bundes auf das ZDF keine Anwendung findet. Auch aus dem Anwendungsbereich des IFG des Landes Rheinland-Pfalz sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausdrücklich ausgenommen. Ebenso besteht kein weiterer Auskunftsanspruch aus den sonstigen von Ihnen vorgebrachten Gesetzen wie dem UIG oder VIG. Gleichwohl können wir Ihnen aber mitteilen, dass die Landesrundfunkanstalten und das ZDF unmittelbar an der gemeinnützigen ARTE Deutschland GmbH beteiligt sind. Der durch die Beteiligung entstehende Finanzierungsbedarf wird bei der Beitragsfestsetzung berücksichtigt. Der ARTE Deutschland GmbH kommt damit ein bestimmter Anteil am Beitragsaufkommen zu, aus dem sowohl die eigenen Aufgaben der GmbH als auch ihr Kostenanteil an der Zentrale der ARTE G.E.I.E. gedeckt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Hinweis: Informationsanspruch / Auskunfts…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ARTE / EU Recht [#32059]
Datum
20. August 2018 17:24
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Hinweis: Informationsanspruch / Auskunftsanspruch gegenüber ZDF wird natürlich auch aus Rundfunkstaatsverträgen unmittelbar abgeleitet. Am 1.1.2013 wurde Rundfunkbeitragspflicht für die Bürger eingeführt. Daraus folgt natürlich auch die entsprechende Verpflichtung für ZDF. Leider fehlt in Ihrer Antwort die angefragte Information. Es ist allgemein bekannt, dass ARTE ein EU-Unternehmen ist. Wie wird EU-Recht bei Finanzierung der ARTE durch Rundfunkbeitrag berücksichtigt? Muss der Rundfunkbeitrag, der an die Zentrale der ARTE G.E.I.E. übermittelt wird, dem EU-Recht entsprechen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.