Artikel 14 der Istanbul-Konvention
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im ersten Bericht des Expertenrates GREVIO zur Umsetzung zur Istanbul-Konvention wird die Umsetzung des Artikels 14 der IK angemahnt. Die einzelnen Länder sollen die genannten Grundsätze, insbesondere nicht stereotype Geschlechterrollen, Gegenseite Respekt, gewaltfreie Konfliktlösung in zwischenmenschlichen Beziehungen und das Recht auf persönliche Unversehrtheit in die Lehrpläne mit aufnehmen und dafür Sorge tragen, dass Informationen über die verschiedenen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen vermittelt werden.
Hierfür wurde die Kultusministerkonferenz aufgefordert, eine Bestandsaufnahme einschlägiger bestehender Unterrichtsmaterialien, fächerübergreifender Lernbereiche und anderer Unterrichtsansätze erfolgen.
1. Können Sie mir hierzu bitte den aktuellen Stand mitteilen?
2. Haben Sie eine Übersicht darüber, in welchen Bundesländern die o.g. Maßnahmen bereits selbstständig durchgeführt werden?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum26. August 2023
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30. September 2023
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