Artikel "Neufassung des Berliner Hochschulgesetzes: So geht es weiter nach der Verschiebung auf 2025" im Intranet der HU

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

ich zeige zunächst an, dass ich diese Anfrage namens und im Auftrag des Referates für Öffentlichkeitsarbeit im Referent_innenRat (RefRat, gesetzl. AStA) der HU stelle.

Ich habe heute um 13:57 einen Newsletter von <<E-Mail-Adresse>> erhalten. Hierin heißt es:

"Neufassung des Berliner Hochschulgesetzes: So geht es weiter nach der Verschiebung auf 2025

Zum 1. Oktober 2023 sollte der viel diskutierte § 110 Abs. 6 des Berliner Hochschulgesetzes in seiner Neufassung in Kraft treten. Er sieht vor, dass promovierte wissenschaftliche Mitarbeitende zur Qualifizierung nur noch befristet beschäftigt werden dürfen, wenn mit ihnen eine Anschlusszusage für eine Dauerstelle vereinbart wird. Kürzlich hat das Abgeordnetenhaus die Übergangsfrist für das Inkrafttreten des § 110 Abs. 6 BerlHG bis zum 31. März 2025 verlängert. Die Verkündung steht noch aus. Doch was bedeutet die Fristverlängerung für die Beschäftigung von Postdocs an der HU? Und wie steht es um das HU-eigene Modell „2-Pfade-Plus“ als Perspektivvorschlag?

Artikel im Intranet lesen"

Hinter "Artikel im Intranet" verbirgt sich ein Link auf die URL < https://intranet.hu-berlin.de/pages/humboldt/apps/blog/verwaltung-service/view/463186ec-111b-4d83-afcf-9fca17ecd12d >.

Leider kann ich mich im Intranet nicht einloggen. Bitte senden Sie mir daher den Inhalt zu, der sich hinter der o. g. Link-Adresse verbirgt.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
  • 0 Follower:innen
Bengt Rüstemeier
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, ich zeige zunächst an, dass ich diese Anfr…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Bengt Rüstemeier
Betreff
Artikel "Neufassung des Berliner Hochschulgesetzes: So geht es weiter nach der Verschiebung auf 2025" im Intranet der HU [#284658]
Datum
25. Juli 2023 17:16
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, ich zeige zunächst an, dass ich diese Anfrage namens und im Auftrag des Referates für Öffentlichkeitsarbeit im Referent_innenRat (RefRat, gesetzl. AStA) der HU stelle. Ich habe heute um 13:57 einen Newsletter von <<E-Mail-Adresse>> erhalten. Hierin heißt es: "Neufassung des Berliner Hochschulgesetzes: So geht es weiter nach der Verschiebung auf 2025 Zum 1. Oktober 2023 sollte der viel diskutierte § 110 Abs. 6 des Berliner Hochschulgesetzes in seiner Neufassung in Kraft treten. Er sieht vor, dass promovierte wissenschaftliche Mitarbeitende zur Qualifizierung nur noch befristet beschäftigt werden dürfen, wenn mit ihnen eine Anschlusszusage für eine Dauerstelle vereinbart wird. Kürzlich hat das Abgeordnetenhaus die Übergangsfrist für das Inkrafttreten des § 110 Abs. 6 BerlHG bis zum 31. März 2025 verlängert. Die Verkündung steht noch aus. Doch was bedeutet die Fristverlängerung für die Beschäftigung von Postdocs an der HU? Und wie steht es um das HU-eigene Modell „2-Pfade-Plus“ als Perspektivvorschlag? Artikel im Intranet lesen" Hinter "Artikel im Intranet" verbirgt sich ein Link auf die URL < https://intranet.hu-berlin.de/pages/humboldt/apps/blog/verwaltung-service/view/463186ec-111b-4d83-afcf-9fca17ecd12d >. Leider kann ich mich im Intranet nicht einloggen. Bitte senden Sie mir daher den Inhalt zu, der sich hinter der o. g. Link-Adresse verbirgt. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Bengt Rüstemeier Anfragenr: 284658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284658/ Postanschrift Bengt Rüstemeier << Adresse entfernt >>
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Rüstemeier, angefügt erhalten Sie den Artikel aus HU-Info vom 25. Juni 2023 zur Neufassung de…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Artikel "Neufassung des Berliner Hochschulgesetzes: So geht es weiter nach der Verschiebung auf 2025" im Intranet der HU [#284658]
Datum
28. Juli 2023 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Rüstemeier, angefügt erhalten Sie den Artikel aus HU-Info vom 25. Juni 2023 zur Neufassung des Berliner Hochschulgesetzes. Gerne können Sie sich, wenn Sie ein Artikel aus HU-Info interessiert, auch einfach an unsere Kollegin [geschwärzt] von der Internen Kommunikation wenden ([geschwärzt]), die Ihnen den Text dann zuschickt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]][geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], > > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt], > [geschwärzt]) [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > "[geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt]? [geschwärzt] > [geschwärzt]? > > [geschwärzt]" > > [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] < > [geschwärzt] > >[geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] > [geschwärzt]! > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Bengt Rüstemeier
Guten Tag, vielen Dank für die Zusendung des Artikels und den Hinweis! Mit freundlichen Grüßen Bengt Rüstemeier…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Bengt Rüstemeier
Betreff
AW: Re: Artikel "Neufassung des Berliner Hochschulgesetzes: So geht es weiter nach der Verschiebung auf 2025" im Intranet der HU [#284658]
Datum
28. Juli 2023 13:08
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Zusendung des Artikels und den Hinweis! Mit freundlichen Grüßen Bengt Rüstemeier Anfragenr: 284658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284658/