Ärztekammer Berlin gefährdet postoperative Versorgung und begünstigt ärztliche Nötigung in laufenden PatientInnen-Beschwerden
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, DSGVO, BlnDSG
Sehr geehrte Frau Gote,
bitte erteilen Sie mir Auskunft bzw. gewähren Sie mir Akteneinsicht (Art. 13 ff. DSGVO, § 24 Abs.6 BlnDSG) zum anhängigen Aufsichtsverfahren gegen die Ärztekammer Berlin (Dr. H.-H./10437 Berlin und Dr. R./10789 Berlin).
Sachverhalt:
1. Am 1.2.2013 trat das Patientenrechtegesetz in Kraft (§§ 630 a-h BGB), welches die beiderseitigen Rechten und Pflichten im ärztlichen Behandlungsverhältnis modernisierte, regelte und teils Beweislasten zu Ungunsten der Ärzt*innen umkehrte.
2. Am 2.11.2018 trat das novellierte Berliner Heilkammerberufegesetz in Kraft, welches den Geheimnisschutz der Ärztekammer bei Beschwerden von Patient*innen teilweise beendete, (§ 6 BlnHKG).
(aktuelles Zitat/ÄKB-Website: Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die Absender:innen der Beschwerde jedoch nicht in jedem Fall über den weiteren Fortgang des Falles unterrichtet werden.)
3. Sowohl die am 25.5.2018 in Kraft getretene DSGVO wie auch das novellierte BlnDSG gewähren Betroffenen Auskunft bzw. Akteneinsicht in die personenbezogenen Daten, die zu ihnen erhoben, übermittelt, verarbeitet und gespeichert werden, z.B. in Stellungnahmen der beschwerten Ärzt*innen zu den beschwerenden Patient*innen.
Die Berliner Ärztekammer, wie auch Zahnärztekammer Berlin, KV Berlin, KZV Berlin setzen sich teilweise weiterhin über diese Gesetze hinweg.
5. Die Ärztekammer Berlin ist bei Patient*innenbeschwerden zuständig, wenn es sich um Berufspflichtverletzungen handelt:
https://www.aekb.de/patient-innen/fragen-antworten-zu-patientenrechten
https://www.aekb.de/patient-innen/fragen-antworten-zu-patientenrechten/beschwerdeformular
6. Es ist Grundsatz in Beschwerdeverfahren, das der beschwerdeführenden Person aus der Beschwerde keine unmittelbaren oder mittelbaren Nachteile erwachsen dürfen, trifft das auch auf die Ärztekammer Berlin zu?
Fragen:
1. Was tut die Gesundheitssenatsverwaltung, um Patient*innen bei der Ärztekammer Berlin (auch Zahnärztekammer Berlin, KV Berlin, KZV Berlin) bei der Ausübung ihrer o.g. Rechte zu unterstützen bzw. existieren interne Regelungen o.ä.?
2. Wie überwacht die Gesundheitssenatsverwaltung die Anwendung des Patientenrechtegesetzes und o.g. Gesetze durch die Ärztekammer Berlin und deren Mitglieder?
3. Wie kann es im bestehenden ärztlichen Behandlungsverhältnis zum kurzfristigpräoperativen Behandlungsabbruch, Hausverbot und öffentliche Nötigung vor anderen Patient*innen wegen bei der ÄKB anhängigen Patient*innenbeschwerden wie auch weitere Nachteile durch Ärzt*innen, z.B. Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnis (§ 278 StGB) kommen - hat die ÄKB keine Pflicht, dem entgegenzuwirken?
4. Fällt die Ärztekammer Berlin wie auch die Zahnärztekammer Berlin, KV Berlin, KZV Berlin unter das am 21.6.2020 in Kraft getretene LADG und muss sie dieses in Patient*innenbeschwerdeverfahren anwenden?
5. Ist die KV Berlin wie die KZV Berlin bei der Versagung von Kassenleistungen durch Kassenärzt*innen zuständig für Patient*innen-Beschwerden?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Art. 13 ff DSGV, § 24 Abs.6 BlnDSG
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach Art. 15 Abs.3 DSGVO bzw. § 24 Abs. 6 BlnDSG kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum6. März 2022
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9. April 2022
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