Ärztekammer Berlin

Anfrage an: Ärztekammer Berlin

Thema: Fachsprachenprüfung.

1. Wie ist der Prozess zur Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? Wird man durch das verantwortliche Amt bei der Ärztekammer angemeldet und die Ärztekammer kontaktiert den Bewerber? Bekommt man von dem verantwortlichen Amt ein Schreiben und mit diesem meldet man sich bei der Ärztekammer zwecks Anmeldung zur Fachsprachenprüfung?

2. Wie hoch sind die Kosten für die Fachsprachenprüfung?

3. Beginnt die Terminvereinbarung erst nach eingegangener Zahlung oder bereits davor?

4. Wie läuft die Terminvergabe? Bekommt der Bewerber eine Übersicht an möglichen Terminen? Kann der Bewerber seine präferierten Zeitraum angeben?

5. Mit wie viel Vorlaufzeit wird der Bewerber im durchschnitt über seinen Prüfungstermin informiert (sprich Zeitraum zwischen Terminbekanntgabe an Bewerber und Prüfungstermin)?

6. Wie lange muss ein Bewerber im durchschnitt auf einen Prüfungstermin warten (sprich Zeitraum zwischen erster Anmeldung und eigentlichen Prüfungstermin)?

7. Welches offizielles Sprachniveau muss ein Bewerber haben, um an der Fachsprachenprüfung teilzunehmen? Welche Sprachzertifikate werden dabei akzeptiert?

8. Muss der Bewerber bereits bei Anmeldung dieses Sprachniveau nachweisen oder kann dies im weiteren Vorlauf zur Fachsprachenprüfung nachgewiesen werden? Wenn ja, auf welche Art und Weise (z.B. Übermittlung offizielles Sprachzertifikat an Ärztekammer)

9. Wird dem Teilnehmer direkt im Anschluss an die Fachsprachenprüfung das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Ärztekammer Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ärztekammer Berlin [#200675]
Datum
13. Oktober 2020 10:29
An
Ärztekammer Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Thema: Fachsprachenprüfung. 1. Wie ist der Prozess zur Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? Wird man durch das verantwortliche Amt bei der Ärztekammer angemeldet und die Ärztekammer kontaktiert den Bewerber? Bekommt man von dem verantwortlichen Amt ein Schreiben und mit diesem meldet man sich bei der Ärztekammer zwecks Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? 2. Wie hoch sind die Kosten für die Fachsprachenprüfung? 3. Beginnt die Terminvereinbarung erst nach eingegangener Zahlung oder bereits davor? 4. Wie läuft die Terminvergabe? Bekommt der Bewerber eine Übersicht an möglichen Terminen? Kann der Bewerber seine präferierten Zeitraum angeben? 5. Mit wie viel Vorlaufzeit wird der Bewerber im durchschnitt über seinen Prüfungstermin informiert (sprich Zeitraum zwischen Terminbekanntgabe an Bewerber und Prüfungstermin)? 6. Wie lange muss ein Bewerber im durchschnitt auf einen Prüfungstermin warten (sprich Zeitraum zwischen erster Anmeldung und eigentlichen Prüfungstermin)? 7. Welches offizielles Sprachniveau muss ein Bewerber haben, um an der Fachsprachenprüfung teilzunehmen? Welche Sprachzertifikate werden dabei akzeptiert? 8. Muss der Bewerber bereits bei Anmeldung dieses Sprachniveau nachweisen oder kann dies im weiteren Vorlauf zur Fachsprachenprüfung nachgewiesen werden? Wenn ja, auf welche Art und Weise (z.B. Übermittlung offizielles Sprachzertifikat an Ärztekammer) 9. Wird dem Teilnehmer direkt im Anschluss an die Fachsprachenprüfung das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200675/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ärztekammer Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. Oktober 2020 und das bekundete Interesse an der…
Von
Ärztekammer Berlin
Betreff
WG: Ärztekammer Berlin [#200675] - Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Datum
14. Oktober 2020 09:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. Oktober 2020 und das bekundete Interesse an der Fachsprachprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte bei der Ärztekammer Berlin. Gern möchten wir Ihnen darauf antworten. Bekanntermaßen müssen Ärztinnen und Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen und hier in ihrem Beruf tätig werden wollen, bei der Beantragung der Approbation gemäß Bundesärzteordnung nachweisen, dass sie über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Die 87. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am 26./27. Juni 2014 „Eckpunkte zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den akademischen Heilberufen“ beschlossen. Die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache, die sogenannten Fachsprachkenntnisse, orientieren sich für Ärztinnen und Ärzte am Sprachniveau C1. In Berlin liegt die Zuständigkeit für das Approbationsverfahren beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Sofern das LAGeSo unzureichende Sprachkenntnisse feststellt, ist ein GER-B2-Zertifikat nachzuweisen und ab dem 1. Juli 2015 ergänzend eine sogenannte Fachsprachprüfung zu bestehen. Die Aufgabe, die erforderlichen Fachsprachkenntnisse zu überprüfen, wird entsprechend Vereinbarung mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales durch die Ärztekammer Berlin wahrgenommen werden. Gern möchten wir auf unsere Internetseite verweisen, auf der alle Informationen zur Verfügung gestellt sind, die für die Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer Berlin relevant sind. Sie finden dort Prüfungsanforderungen, -inhalte und -ablauf sowie die Bewertungsbögen mit den Bewertungskriterien für die drei Prüfungsbereiche mit ausführlichen Informationen und Antworten auf Ihre Fragen: https://www.aerztekammer-berlin.de/10... Bitte beachten Sie auch die FAQ auf dieser Seite, dort werden weitere Fragen zu den Fachsprachprüfungen beantwortet. Wir hoffen, dass Ihnen unsere Informationen weiterhelfen. Bei weiteren Fragen, steht das Team der Fachsprachprüfung gern per E-Mail unter: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Rückmeldung auf meine Fragen. Ich konnte der Rückmeldung und de…
An Ärztekammer Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ärztekammer Berlin [#200675] - Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#200675]
Datum
19. Oktober 2020 11:39
An
Ärztekammer Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Rückmeldung auf meine Fragen. Ich konnte der Rückmeldung und den genannten Webseiten leider noch nicht die Antworten auf folgende zwei Fragen finden: 5. Mit wie viel Vorlaufzeit wird der Bewerber im durchschnitt über seinen Prüfungstermin informiert (sprich Zeitraum zwischen Vorabanfrage an Bewerber und Prüfungstermin)? 6. Wie lange muss ein Bewerber im durchschnitt auf einen Prüfungstermin warten (sprich Zeitraum zwischen erster Anmeldung und eigentlichen Prüfungstermin)? Wäre Sie so nett und würden die beiden Fragen ebenfalls kurz beantworten? Vielen Dank! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200675/
Ärztekammer Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gern beantworten wir die noch zwei ausstehenden Fr…
Von
Ärztekammer Berlin
Betreff
AW: WG: Ärztekammer Berlin [#200675] - Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#200675]
Datum
19. Oktober 2020 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gern beantworten wir die noch zwei ausstehenden Fragen wie folgt: Frage 5) Die Platzvergabe erfolgt nach Eingang der Anmeldung zur Fachsprachprüfung und der Zahlungseingangsbestätigung der Prüfungsgebühr auf das Konto der Ärztekammer Berlin. Mindestens drei Wochen vor der Fachsprachprüfung bekommen die Ärztinnen und Ärzte einen Terminvorschlag für die Prüfung. Selbstverständlich haben die Ärztinnen und Ärzte hier noch die Möglichkeit, den Termin zu verschieben. Frage 6) Mit Blick auf die nach wie vor hohe Zahl an Anmeldungen zu den Fachsprachprüfungen und dem Rückstau durch die im März und April Corona bedingt ausgefallenen Prüfungen beträgt die Wartezeit auf einen Prüfungsplatz aktuell mindestens 12 Wochen (Vom Zahlungseingang bis zum Prüfungstermin). Bitte beachten Sie hierbei, dass eine Teilnahme an der Fachsprachprüfung bzw. die Berücksichtigung bei der Vergabe der Prüfungsplätze erst möglich ist, wenn alle notwendigen Unterlagen zur Anmeldung vollständig vorliegen und die Prüfungsgebühr vollständig bezahlt ist. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die rasche Beantwortung der Rückfragen. Ich wünsche Ihnen…
An Ärztekammer Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ärztekammer Berlin [#200675] - Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG [#200675]
Datum
19. Oktober 2020 14:32
An
Ärztekammer Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die rasche Beantwortung der Rückfragen. Ich wünsche Ihnen noch eine schöne und erfolgreiche Woche! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200675/