"Ärztepool" für Abschiebungen im Land Bremen

Informationen in Bezug auf den "Ärztepool" im Zusammenhang mit Abschiebungen, wie beschrieben in BT-Drs. 19/18201, S. 52, insbesondere
- die erfassten Datenfelder in der Datenbank
- die Anzahl der Ärzte im Ärztepool
- sämtliche Dokumente im Zusammenhang mit der Erstellung des Pools, darunter Schriftverkehr, Gutachten und Vermerke
Personenbezogene Daten wie Kontaktdaten können geschwärzt werden.

Laut Auskunft des BMI vom 7.10.2020 (https://fragdenstaat.de/a/197318) führen die Bundesländer entsprechende Listen.

Sofern im Bundesland Bremen auch oder nur Polizeiärzte zur Betreuung und Begleitung von Abschiebungen eingesetzt werden, bitte ich außerdem um die entsprechenden Auskünfte (s.o.) zu diesen Ärzt*innen, insbesondere um wie viele Ärzt*innen es sich handelt und bei wie vielen Abschiebungen diese in den Jahren 2019 und 2020 zum Einsatz kamen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
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Holger Dieckmann
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Infor…
An Der Senator für Inneres Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
"Ärztepool" für Abschiebungen im Land Bremen [#203026]
Datum
6. November 2020 11:06
An
Der Senator für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen in Bezug auf den "Ärztepool" im Zusammenhang mit Abschiebungen, wie beschrieben in BT-Drs. 19/18201, S. 52, insbesondere - die erfassten Datenfelder in der Datenbank - die Anzahl der Ärzte im Ärztepool - sämtliche Dokumente im Zusammenhang mit der Erstellung des Pools, darunter Schriftverkehr, Gutachten und Vermerke Personenbezogene Daten wie Kontaktdaten können geschwärzt werden. Laut Auskunft des BMI vom 7.10.2020 (https://fragdenstaat.de/a/197318) führen die Bundesländer entsprechende Listen. Sofern im Bundesland Bremen auch oder nur Polizeiärzte zur Betreuung und Begleitung von Abschiebungen eingesetzt werden, bitte ich außerdem um die entsprechenden Auskünfte (s.o.) zu diesen Ärzt*innen, insbesondere um wie viele Ärzt*innen es sich handelt und bei wie vielen Abschiebungen diese in den Jahren 2019 und 2020 zum Einsatz kamen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann Anfragenr: 203026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203026/ Postanschrift Holger Dieckmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann
Der Senator für Inneres
Sehr geehrter Herr Dieckmann, Ihr Antrag vom 6.11.2020 wurde zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung an mi…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
AW: [EXTERN]- "Ärztepool" für Abschiebungen im Land Bremen [#203026]
Datum
9. November 2020 12:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dieckmann, Ihr Antrag vom 6.11.2020 wurde zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung an mich weitergeleitet. Die Prüfung und Zusammenstellung der von Ihnen angeforderten Informationen ist mit einem zumindest geringfügigem Verwaltungsaufwand verbunden. Ich gehe daher davon aus, dass bei einem Stattgeben Ihres Antrages Kosten (Gebühren und Auslagen) gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes (BremIFG) in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFGGebV) anfallen. Nach § 1 Absatz 1 und Teil A Gebühren, Ziffer 4a des dem BremIFGGebV anliegenden Kostenverzeichnisses belaufen sich die Gebühren für die Erteilung einer schriftlichen oder elektronischen Auskunft bei geringfügigem Verwaltungsaufwand (zwischen 0,5 bis 3 Stunden) in einem Gebührenrahmen von 10,00 bis 150,00 Euro. Die konkrete Bemessung der Gebühr innerhalb dieses Gebührenrahmens ist derzeit noch nicht möglich. Die tatsächliche Festsetzung der Höhe der Gebühren und Auslagen nach § 3 Satz 1 BremIFGGebV erfolgt allerdings erst mit Stattgeben Ihres Antrages. Eine Ablehnung oder Rücknahme Ihres Antrages hingegen ist gebührenfrei nach § 10 Absatz 2 Satz 2 BremIFG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 BremIFGGebV und Teil A Gebühren, Ziffer 6 des dem BremIFGGebV anliegenden Kostenverzeichnisses. Im Hinblick auf die im Rahmen des Stattgebens Ihres Antrags anfallenden Kosten möchte ich Sie um Rückmeldung darüber bitten, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Sofern Sie an Ihrem Auskunftsantrag festhalten möchten, bitte ich Sie sich mittels eines Identitätsnachweises zu legitimieren. Um Anträge zu bearbeiten, bedarf es der Mitteilung einer zustellungsfähigen Anschrift, auch dann, wenn die Auskunft in elektronischer Form (E-Mail) erteilt wird. Dies ist erforderlich, um Bescheide in diesem Verfahren zustellen zu können und um sicherzustellen, dass eine Gebührenforderung auch vollstreckt werden kann. Bitte übermitteln Sie mir hierfür Ihren vollständigen Namen und eine zustellungsfähige Anschrift, die mit einer (digitalen) Kopie Ihres gültigen Personalausweises, einer aktuellen Meldebescheinigung oder mit einer schriftlichen Bestätigung durch eine Mailadresse des Fördervereins Flüchtlingsrat Bremen e.V. verifiziert werden. Die übermittelten Daten werden vertraulich behandelt und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Mit freundlichen Grüßen
Der Senator für Inneres
Sehr geehrter Herr Dieckmann, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 6.11.2020 kann wie folgt bea…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
AW: [EXTERN]- "Ärztepool" für Abschiebungen im Land Bremen [#203026]
Datum
2. Dezember 2020 12:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dieckmann, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 6.11.2020 kann wie folgt beantwortet werden: Der Polizeiärztliche Dienst (PÄD) ist für die ärztliche Betreuung der in Abschiebungshaft einsitzenden Personen zuständig. Eine Begleitung der Abschiebungshäftlinge erfolgt nicht durch den PÄD. Im Jahr 2019 befanden sich 68 Personen und 2020 (Stand: 20.11.2020) 13 Personen in Abschiebungshaft, die ärztlich betreut wurden. Die Gewährung des Zugangs zu diesen Informationen nach dem BremIFG ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Der Senator für Inneres
Sehr geehrter Herr Dieckmann, ich habe Ihre Anfrage erneut an die zuständigen Referate weitergeleitet. Abschließ…
Von
Der Senator für Inneres
Via
Briefpost
Betreff
"Ärztepool" für Abschiebungen im Land Bremen [#203026]
Datum
15. Dezember 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dieckmann, ich habe Ihre Anfrage erneut an die zuständigen Referate weitergeleitet. Abschließend zu Ihren Anfrage vom 6.11. bzw. 02.12.2020 kann ich Ihnen nachfolgende Antwort übermitteln: In den wenigen Einzelfällen, in denen die Polizei Bremen (Referat K54) eine ärztliche Begleitung einer Rückführung für erforderlich hält, wird auf die Ärzte zurückgegriffen, die den Ausländerbehörden auch von der ZUR (Gemeinsames Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr) empfohlen werden. Generell erfolgt die Beauftragung eines die Rückführung begleitenden Arztes durch die um die Vollstreckung der Rückführung ersuchende Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörden des Landes Bremen unterhalten keinen „Ärztepool“. Sie nutzen die Notarztbörse, die auf Anfrage eine Ausschreibung an die Partnerärzte im Umkreis des Auftraggebers erstellt. Eine Vermittlung ist abhängig von den Anforderungen und der Bewerberlage. Dementsprechend liegen auch nur einzelfallbezogene Unterlagen zu den Ärztinnen und Ärzten vor. Es erfolgt keine statistische Erfassung der ärztlich begleiteten Abschiebungen. Eine entsprechende Auswertung aller Einzelfälle wäre im Sinne von § 7 Abs. 3 BremIFG nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand möglich. Eine weitergehende Beantwortung ist aus diesem Grund von hier aus leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen