Asbest- und PCB-Funde im Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium

Anfrage an: Stadt Gelsenkirchen

Gemäß eines WAZ-Artikels vom 18.08.2021 sollen im Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium vom städtischen Referat für Hochbau und Liegenschaften die Schadstoffe Asbest und polychlorierte Biphenyle (PCB) nachgewiesen worden sein.
Des Weiteren seien Messungen vorgenommen worden. Die PCB-Messwerte in der Raumluft würden "deutlich unterhalb der Grenzwerte" liegen. Eine Mitteilung bez. der Asbest- und PCB-Funde an die zuständige (kommissarische) Schulleiterin sei nicht erfolgt.
Zu dem vorgenannten Sachverhalt bitte ich um folgende Auskünfte:
Wann wurden die Schadstoffe Asbest und PCB durch das zuständige Referat nachgewiesen? Handelt es sich bei dem Fund um ein hochchloriertes oder niedrigchloriertes PCB-Gemisch?
Wann und durch wen erfolgten die Messungen des PCB-Gehalts in der Raumluft?
Wie hoch sind die Messwerte ausgefallen? Wurde auch die seit 2007 empfohlene Messung von PCB-118 vorgenommen?
Warum wurde die Schulleitung über den Schadstoffnachweis nicht umgehend informiert, obwohl die Schulleitung für eine - notwendige - Anpassung bzw. Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung zuständig ist?
Neben der Beantwortung der o.g. Fragen bitte ich auch um Übersendung des Messprotokolls.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
  • Kosten dieser Information:
    70,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Christian Kahlert
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Gelsenkirchen Details
Von
Christian Kahlert
Betreff
Asbest- und PCB-Funde im Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium [#227077]
Datum
19. August 2021 18:03
An
Stadt Gelsenkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß eines WAZ-Artikels vom 18.08.2021 sollen im Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium vom städtischen Referat für Hochbau und Liegenschaften die Schadstoffe Asbest und polychlorierte Biphenyle (PCB) nachgewiesen worden sein. Des Weiteren seien Messungen vorgenommen worden. Die PCB-Messwerte in der Raumluft würden "deutlich unterhalb der Grenzwerte" liegen. Eine Mitteilung bez. der Asbest- und PCB-Funde an die zuständige (kommissarische) Schulleiterin sei nicht erfolgt. Zu dem vorgenannten Sachverhalt bitte ich um folgende Auskünfte: Wann wurden die Schadstoffe Asbest und PCB durch das zuständige Referat nachgewiesen? Handelt es sich bei dem Fund um ein hochchloriertes oder niedrigchloriertes PCB-Gemisch? Wann und durch wen erfolgten die Messungen des PCB-Gehalts in der Raumluft? Wie hoch sind die Messwerte ausgefallen? Wurde auch die seit 2007 empfohlene Messung von PCB-118 vorgenommen? Warum wurde die Schulleitung über den Schadstoffnachweis nicht umgehend informiert, obwohl die Schulleitung für eine - notwendige - Anpassung bzw. Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung zuständig ist? Neben der Beantwortung der o.g. Fragen bitte ich auch um Übersendung des Messprotokolls.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Kahlert Anfragenr: 227077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227077/ Postanschrift Christian Kahlert << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Kahlert
Stadt Gelsenkirchen
Sehr geehrter Herr Kahlert, mit Bezug auf Ihre Anfrage teile ich mit, dass die Auskunft aufgrund zwischenzeitlich…
Von
Stadt Gelsenkirchen
Betreff
WG: Asbest- und PCB-Funde im Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium [#227077]
Datum
17. September 2021 12:17
Status
Warte auf Antwort
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2,3 KB


Sehr geehrter Herr Kahlert, mit Bezug auf Ihre Anfrage teile ich mit, dass die Auskunft aufgrund zwischenzeitlicher urlaubsbedingter Abwesenheit der zuständigen Sachbearbeitung noch nicht hat erteilt werden können und weiterhin etwas Zeit benötigt. Zudem handelt es sich bei Ihrem Begehr nicht um eine einfache Auskunft mit der Folge, dass für die Auskunftserteilung eine Gebühr zu erheben ist. Die Höhe der Gebühr kann derzeit noch nicht abschließend geschätzt werden. Ich bitte Sie daher um Mitteilung, ob Sie an Ihrem Auskunftsersuchen weiterhin festhalten. Ab Eingang Ihrer Bestätigung erwarte ich eine Bearbeitungszeit von etwa zwei Wochen. Mit freundlichen Grüßen
Christian Kahlert
Sehr [geschwärzt], ich bin etwas irritiert, dass es sich bei meiner Anfrage nicht um eine einfache Auskunft handel…
An Stadt Gelsenkirchen Details
Von
Christian Kahlert
Betreff
AW: WG: Asbest- und PCB-Funde im Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium [#227077]
Datum
17. September 2021 14:18
An
Stadt Gelsenkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich bin etwas irritiert, dass es sich bei meiner Anfrage nicht um eine einfache Auskunft handeln soll, denn letzten Endes läuft es auf die Beantwortung von sechs simplen Fragen (Wann wurde gemessen?; Wer hat gemessen?; Höhe der Messwerte? Hochchloriertes - oder niedrigchloriertes PCB?; Wurde auf PCB-118 untersucht?; Warum wurde die Schulleitung nicht informiert?) sowie auf die Kopie des Messprotokolls hinaus, aus dem sich allein schon die Beantwortung der fünf erstgenannten Fragen ergeben müsste. Und ich bin zuversichtlich, dass der zuständige Sachbearbeiter erklären kann, warum die Schulleitung nicht informiert wurde. Einen besonderen Arbeits- bzw. Rechercheaufwand kann ich deshalb beim besten Willen nicht erkennen. Aus diesem Grund halte ich an dem Auskunftsersuchen fest, bitte aber vorab um die Mitteilung der voraussichtlichen Kosten durch den zuständigen Sachbearbeiter. Mit freundlichen Grüßen Christian Kahlert Anfragenr: 227077 [geschwärzt] an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Stadt Gelsenkirchen
Sehr geehrter Herr Kahlert, die voraussichtlichen Gebühren belaufen sich auf 70,00 EURO. Bitte lassen Sie mich w…
Von
Stadt Gelsenkirchen
Betreff
AW: WG: Asbest- und PCB-Funde im Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium [#227077]
Datum
29. September 2021 13:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kahlert, die voraussichtlichen Gebühren belaufen sich auf 70,00 EURO. Bitte lassen Sie mich wissen, ob Sie an dem Auskunftsersuchen weiterhin festhalten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]?; [geschwärzt]?; [geschwärzt]? [geschwärzt]?; [geschwärzt]?; [geschwärzt]?) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Christian Kahlert
Sehr [geschwärzt], selbstverständlich halte ich an meinem Auskunftsersuchen fest. Mit freundlichen Grüßen Christia…
An Stadt Gelsenkirchen Details
Von
Christian Kahlert
Betreff
AW: WG: Asbest- und PCB-Funde im Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium [#227077]
Datum
29. September 2021 14:38
An
Stadt Gelsenkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], selbstverständlich halte ich an meinem Auskunftsersuchen fest. Mit freundlichen Grüßen Christian Kahlert Anfragenr: 227077 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Christian Kahlert
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Christian Kahlert
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Asbest- und PCB-Funde im Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium“ [#227077]
Datum
29. September 2021 14:48
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/227077/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wird zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil angebliche Kosten in Höhe von 70,- € von der zuständigen Kommunalverwaltung Gelsenkirchen geltend gemacht werden. Dabei lassen sich allein fünf meiner sechs gestellten Fragen durch die Kopie des Messprotokolls beantworten. Die sechste Frage, warum die Ergebnisse nicht an die Schulleitung weiter geleitet wurden, sollte der zuständige Sachbearbeiter ohne "Rechercheaufwand" beantworten können. Gem. des Bundesministerium für Bildung und Forschung liegt eine einfache Auskunft vor, "sofern der Verwaltungsaufwand den zeitlichen Rahmen von 30 Minuten nicht übersteigt; bei Übersendung von max. 20 DIN A 4 Kopien, soweit kein weiterer Rechercheaufwand entsteht." Die dort genannten Bedingungen sehe ich im Falle meiner Anfrage als gegeben an. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Christian Kahlert Anhänge: - 227077.pdf - 2021-09-17_1-image001.jpg Anfragenr: 227077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227077/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Stadt Gelsenkirchen
Sehr geehrter Herr Kahlert, vielen Dank für Ihre Anfrage. Am 17.10.2018 wurde die WESSLING GmbH damit beauftragt…
Von
Stadt Gelsenkirchen
Betreff
Asbest- und PCB-Funde im Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium [#227077]
Datum
29. September 2021 15:10
Status
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Sehr geehrter Herr Kahlert, vielen Dank für Ihre Anfrage. Am 17.10.2018 wurde die WESSLING GmbH damit beauftragt in Vorbereitung zu den geplanten Brandschutzmaßnahmen an den Drahtglastüren eine orientierende Baustofferkundung der betroffenen Oberflächen (Wände, Decken, Bodenbeläge, Türen) auf Schadstoffe an der Goldbergstraße 93 (Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium) durchzuführen. Das Gutachten der Bauschadstoffuntersuchung wurde der Stadt Gelsenkirchen am 12.12.2018 vorgelegt. Bei der Untersuchung von Materialproben (Wandputze + Spachtelmassen) in unmittelbarer Nähe der Türanlagen auf Asbest wurden jeweils 5 Einzelproben (2 x Vorderseite, 2 x Rückseite, 1 x Decke) von Wänden, Betonstützen, Türlaibungen und Decken entnommen und zu einer Mischprobe vereinigt. Dabei wurde in 2 Türbereichen Asbest festgestellt. In den weiteren Materialproben (Glaskitt, Bodenbelag, Ausgleichsmasse) konnte kein Asbest nachgewiesen werden. Des Weiteren wurden Bodenbeläge und Anstriche von Wänden, Metalltürrahmen und Holzfußleisten auf PCB untersucht. Dabei wurde in 2 Metallrahmenanstrichen PCB-Gehalte (115 mg/kg + 64 mg/kg PCB n. LAGA, PCB-Kongeneren-Zusammensetzung siehe unten) oberhalb von 50 mg/kg PCB n. LAGA nachgewiesen und im Analogieschluss auf die optisch vergleichbaren Anstriche der übrigen Türen übertragen. Der Grenzwert von 50 mg/kg n. LAGA ist maßgebend für die abfallrechtliche Einstufung des zu entsorgenden Materials. [cid:image006.jpg@01D7B544.295A0D10] [cid:image007.jpg@01D7B544.295A0D10] Bei vergleichbaren Maßnahmen wurden PCB-Befunde in dieser Größenordnung und der vorliegenden geringen Fläche der Türrahmen im Verhältnis zum Volumen des Raumes von anderen Gutachtern als für die Raumluft nicht relevant eingestuft. In Analogie dazu wurden hier keine weiteren Raumluftmessungen durchgeführt. Die weiteren Materialproben wiesen PCB-Konzentrationen in dem Bereich 0,94 - 7,8 mg/kg PCB n. LAGA auf. Bei einer PCB-Messkampagne in verschiedenen öffentlichen Gebäuden der Stadt Gelsenkirchen (Gutachten vom 05.08.1997) durch die GFA (Gesellschaft für Arbeitsplatz- und Umweltanalytik mbH) wurde in der Goldbergstr. 93 in dem Flur vor Raum 21 eine PCB-Raumluftmessung durchgeführt, dabei wurde eine PCB-Luftkonzentration von 26 ng/m3 PCB n. LAGA bei einer Raumtemperatur von 24 °C und einer Außentemperatur von 23 °C festgestellt. Dieser Wert liegt deutlich unter dem Vorsorgewert der PCB-Richtlinie von 300 ng/m3 PCB n. LAGA und ist somit als langfristig tolerabel anzusehen. Aufgrund des o.g. Messdatums wurde die von der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes und der obersten Landesgesundheitsbehörden (AG KIRL/AOLG) aus dem Jahr 2007 empfohlene Messung des Leitkongeneres PCB118 bei PCB-Raumluftmessungen nicht durchgeführt. Am 11.12.2018 wurde eine Informationsveranstaltung zum Thema Schadstoffe von der Schulverwaltung durchgeführt, zu der alle Schulleiter eingeladen waren. Hier wurden alle Teilnehmer umfassend informiert und alle Fragen zum Thema beantwortet. Eine direkte Benachrichtigung der Schulleitung über die Ergebnisse der Schadstoffuntersuchung wurde nicht als notwendig angesehen, da die Befunde keinerlei Gefährdung der Gebäudenutzer nahelegen. Inzwischen wird die Schulverwaltung über jegliche Schadstoffuntersuchungsergebnisse in Kenntnis gesetzt. Mit freundlichen Grüßen

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Mein AZ: 209.2.5.2-7948/21 Informationszugang, hier: Asbest und PCB-Funde im Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.5.2-7948/21 Informationszugang, hier: Asbest und PCB-Funde im Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium
Datum
5. Oktober 2021 12:33
Status
Mein Aktenzeichen 209.2.5.2-7948/21 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Antrag vom 19.08.2021 auf Informationszugang, hier: Asbest und PCB-Funde im Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium Sehr geehrter Herr Kahlert, ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen und darum gebeten, dass bei der Gebührenfestsetzung der tatsächliche Aufwand dargelegt und berechnet wird. Grundsätzlich ist es wünschenswert, dass Informationen gebührenfrei erteilt werden. Allerdings ist es im Vorfeld für die informationspflichtige Stelle nicht immer konkret feststellbar, ob Gebühren anfallen und wie hoch diese sind. Eine Nachprüfung, inwieweit der geltend gemachte Verwaltungsaufwand tatsächlich (notwendigerweise) angefallen ist, ist mir in allen Einzelheiten nicht möglich, da die Aktenvorgänge, auf die sich der betreffende Informationsantrag bezogen hat, nicht vorliegt. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen