Asbestanzeige

Schulungsunterlagen für den Online Dienst Asbestanzeige

(Drucksache 22/2020)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. August 2021
  • Frist
    11. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Asbestanzeige [#226341]
Datum
8. August 2021 08:16
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Schulungsunterlagen für den Online Dienst Asbestanzeige (Drucksache 22/2020)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226341/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Sehr geehrte(r) Anfragesteller/in, wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große …
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Asbestanzeige [#226341]
Datum
7. September 2021 06:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Anfragesteller/in, wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfragen, die unsere Ressourcen in teils erheblichem Maße binden. Zudem ist eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich. Daher werden wir Ihre Anfrage vermutlich nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist beantworten können. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Dennoch werden wir so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit. Da wir als Programm DigitalFirst zwar die …
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Asbestanzeige [#226341]
Datum
11. Oktober 2021 09:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit. Da wir als Programm DigitalFirst zwar die Digitalisierung der von Ihnen angesprochenen Verwaltungsdienstleistungen unterstützen, diese jedoch nicht fachlich verantworten, finden Sie Schulungsunterlagen, so diese erstellt wurden, bei den für die Online-Dienste fachlich zuständigen Behörden. Soweit Ihr Antrag abgelehnt wird, ist gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG ein rechtsmittelfähiger schriftlicher Bescheid erforderlich. Wenn Sie Ihren Antrag aufrechterhalten möchten, benötigen wir zur weiteren Bearbeitung daher Ihre zustellfähige Postanschrift. Bitte beachten Sie: Mit der Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Asbestanzeige“ [#226341]
Datum
24. November 2021 04:23
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/226341/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Schulungsunterlagen unmittelbarer Teil des Projektes sind. Die Senatskanzlei ist für das Projekt verantwortlich, hat es finanziert und inittiert und muss deshalb auch alle Unterlagen hierzu bereits aus Revisionsgründen aufbewahren. Im Übrigen sehe ich die Fristverlängerung als rechtsmißbräuchlich an. Für eine Mitteilung, das angeblich keine Unterlagen vorliegen, bedarf es einer solchen nicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 226341.pdf Anfragenr: 226341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226341/

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Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, Antragsteller/in Antragsteller/in, vielen Dank für Ihr fortlaufendes Interesse am Programm DigitalFirst…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Asbestanzeige [#226341]
Datum
17. Januar 2022 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Antragsteller/in Antragsteller/in, vielen Dank für Ihr fortlaufendes Interesse am Programm DigitalFirst. Leider liegen die von Ihnen angeforderten Schulungsunterlagen bei uns nicht vor, da der Online-Dienst „Asbestanzeige“ in der fachlichen Verantwortung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) liegt. Da wir als angerufene Stelle in diesem Fall nicht auskunftspflichtig sind, haben wir gem. §11, Abs. 2 HmbTG die auskunftspflichtige Stelle für Sie ermittelt: Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne an das Transparenzpostfach der BJV (<<E-Mail-Adresse>>). Bitte beachten Sie: Mit der Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen