Aschaffung des Euro- Bargeld.

Zum Vorhaben der Bunderregierung das Bargeld abzuschaffen, habe ich folgende Frage?

Angenommen, das Bargeld ist abgeschaft und ich möchte mein Konto auf der Bank nur für Fremdwährung umstellen und benützen. Kann ich als normaler Bankkunde vom meinem Konto dann z.B. US- Dollar / Schweizer Franken,o.a.in Bargeld abheben und ausgeben zur freien Verfügung?

Vielen Dank für Ihre Auskunft.

m.f.G

Hans << Antragsteller:in >>

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. April 2020
  • Frist
    8. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zum Vorhaben der Bu…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aschaffung des Euro- Bargeld. [#183996]
Datum
5. April 2020 08:58
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zum Vorhaben der Bunderregierung das Bargeld abzuschaffen, habe ich folgende Frage? Angenommen, das Bargeld ist abgeschaft und ich möchte mein Konto auf der Bank nur für Fremdwährung umstellen und benützen. Kann ich als normaler Bankkunde vom meinem Konto dann z.B. US- Dollar / Schweizer Franken,o.a.in Bargeld abheben und ausgeben zur freien Verfügung? Vielen Dank für Ihre Auskunft. m.f.G Hans Antragsteller/in Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183996 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 5. April 2020 "Abschaffung des Euro-Bargelde&quo…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 5. April 2020 "Abschaffung des Euro-Bargelde"
Datum
9. April 2020 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
WG: Abschaffung des Euro-Bargeldes Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 5. April 2020 erhalten Sie g…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Abschaffung des Euro-Bargeldes
Datum
14. April 2020 15:13
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 5. April 2020 erhalten Sie gern die folgenden Informationen: Entgegen Ihrer Annahme besteht kein Vorhaben der Bundesregierung, das Bargeld in der Bundesrepublik Deutschland abzuschaffen. Im Zusammenhang mit der Coronakrise ist eine eventuelle Sorge um die Bargeldinfrastruktur und Bargeldversorgung in Deutschland völlig unbegründet – das Bargeld wird in Deutschland nicht ausgehen und die Bargeldversorgung ist sichergestellt. Nachrichtlich: Für das BMF ist es ein sehr wichtiges Anliegen, Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) zu schützen. Die mit dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung, zu der Sie sich in einer FAQ auf der Webseite des BMI weiter informieren können, normiert europaweit einheitliche rechtliche Bedingungen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Bitte nutzen Sie die Informationen unter folgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html Freundliche Grüße