Asov-Bataillon aus der Ukraine

In der Ukraine gibt es wohl dieses Asov-Bataillon, dieses soll rechtsradikal / nationalistisch sein. Hier nun meine Fragen:

a) Stimmt das? Existiert es und welche Beziehung hat sie zum UKR Präsidenten? Hat diese Gruppierung Straftaten gegen die eigene Bevölkerung ausgeführt oder nicht?
b) Ist diese Gruppierung einer der Gründe, warum Russland in die UKR einmarschiert?
c) Wenn a und b zutreffen, warum habe ich diesbezüglich nie etwas vom Bundeskanzler offiziell gelesen, diese Themen prüfen zu wollen?

Ich versuche mit diesen Fragen nur eine objektive Lagebeurteilung zu bekommen, um mir eine eigene Meinung bilden zu können.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Ukraine gi…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Asov-Bataillon aus der Ukraine [#243471]
Datum
16. März 2022 08:36
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Ukraine gibt es wohl dieses Asov-Bataillon, dieses soll rechtsradikal / nationalistisch sein. Hier nun meine Fragen: a) Stimmt das? Existiert es und welche Beziehung hat sie zum UKR Präsidenten? Hat diese Gruppierung Straftaten gegen die eigene Bevölkerung ausgeführt oder nicht? b) Ist diese Gruppierung einer der Gründe, warum Russland in die UKR einmarschiert? c) Wenn a und b zutreffen, warum habe ich diesbezüglich nie etwas vom Bundeskanzler offiziell gelesen, diese Themen prüfen zu wollen? Ich versuche mit diesen Fragen nur eine objektive Lagebeurteilung zu bekommen, um mir eine eigene Meinung bilden zu können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243471/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V108 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 16. März 2022 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Asov-Bataillon aus der Ukraine [#243471]
Datum
17. März 2022 13:46
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V108 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 16. März 2022 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich zunächst den Eingang Ihres Antrages beim BMVg. Zu Ihrem Antrag ist anzumerken, dass dieser nicht auf die Herausgabe von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (amtlichen Informationen) abzielt. Sie bitten vielmehr um die Beantwortung konkreter Fragen. Derartige Anfragen fallen nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) , welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt. Sie haben aber die Möglichkeit, sich mit Ihrer Nachfrage oder zukünftigen vergleichbaren Anfragen, die nicht vom IFG erfasst sind (z. B. bei Fragen nach Kenntnis- oder Sachständen) direkt - ohne Bezugnahme auf das IFG - an den Bürgerdialog des Hauses zu wenden. Hierzu können Sie die E-Mail Adresse "<<E-Mail-Adresse>>" verwenden oder Ihre Anfrage über das Kontaktformular im Internet stellen: https://www.bmvg.de/de/kontakt. Eine Zuständigkeit des BMVg ist für Ihre untenstehende Anfrage allerdings nicht ersichtlich. Ich rege daher an, sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde zu wenden, sofern Sie dies noch nicht getan haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Asov-Bataillon aus der Ukraine“ [#243471]
Datum
2. April 2022 12:08
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/243471/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es merkwürdig erscheint, wenn bei so einer aktuellen Frage sich niemand zuständig fühlt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde ++nicht++ nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 243471.pdf Anfragenr: 243471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243471/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. April 2022 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, an wen soll ich mich denn wenden, um diese Auskunft zu bekommen? Haben Sie eine I…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Asov-Bataillon aus der Ukraine“ [#243471] # IFG-727/002 II#0118 [#243471]
Datum
4. April 2022 13:08
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, an wen soll ich mich denn wenden, um diese Auskunft zu bekommen? Haben Sie eine Idee? Scheinbar zeigt sich absolut nichts und niemand zuständig oder willens, sich mit meiner Frage zu beschäftigen. Ich möchte Ihre Zeit bestimmt nicht stehlen Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 243471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243471/
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, eigentlich wäre es schon eine Information die man dort vermutet hätte…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage „Asov-Bataillon aus der Ukraine“ [#243471] # IFG-727/002 II#0118 [#243471]
Datum
4. April 2022 15:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, eigentlich wäre es schon eine Information die man dort vermutet hätte, zumal dies für eine Lagebeurteilung erforderlich wäre (so dachte ich) - werde mich mal an Ihre Empfehlung wenden. Eigentlich bin ich nur ein ganz normaler Bürger und normalerweise geht mich das wohl auch alles gar nichts an, aber die Gesetze der Logik sagen mir, etwas erscheint mir merkwürdig und ich wollte auch nur Klarheit für mich haben. Lieben Dank für Ihre schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 243471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243471/