Asphaltwege im Landschaftschutzgebiet des Faulensees

Anfrage an: Rieden am Forrgensee

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Dokument des Gemeinderatsbeschlusses lra-oal-genehmigte Asphaltwege im Landschaftschutzgebiet des Faulensees anzulegen

https://www.meldooplus.de/v2/#/meldoo-web/leanact/details/8175

Auf der Nordwestseite des unter Landschaftschutz stehenden Faulensees der Gemeinde Rieden am Forggensee ist im Jahr 2017/18 im geringen Abstand vom See und im Schutzgebiet liegend ein ca 300 m langer vorher trockener und befahrbarer Wiesenweg mit einer bis zu 20 cm
hohen Asphaltschotterdecke zu einer Asphaltstrasse asphaltiert worden.

Ich bitte die Gemeide diesen Zustand zu korrigieren, abzutragen und mit Kiessplit zu renaturieren um weiteren Schaden vom See und der Gemeinde abzuwenden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokument des Geme…
An Rieden am Forrgensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Asphaltwege im Landschaftschutzgebiet des Faulensees [#182812]
Datum
17. März 2020 13:56
An
Rieden am Forrgensee
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokument des Gemeinderatsbeschlusses lra-oal-genehmigte Asphaltwege im Landschaftschutzgebiet des Faulensees anzulegen https://www.meldooplus.de/v2/#/meldoo-web/leanact/details/8175 Auf der Nordwestseite des unter Landschaftschutz stehenden Faulensees der Gemeinde Rieden am Forggensee ist im Jahr 2017/18 im geringen Abstand vom See und im Schutzgebiet liegend ein ca 300 m langer vorher trockener und befahrbarer Wiesenweg mit einer bis zu 20 cm hohen Asphaltschotterdecke zu einer Asphaltstrasse asphaltiert worden. Ich bitte die Gemeide diesen Zustand zu korrigieren, abzutragen und mit Kiessplit zu renaturieren um weiteren Schaden vom See und der Gemeinde abzuwenden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182812 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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