Assistenzhundegesetz

Ich möchte wissen wie weit die Schaffung des Assistenzhundegesetzes fortgeschritten ist, für das schon im Oktober 2019 ein Gesetzesentwurf der Interessensvertretung für AssistenzhundehalterInnen eingereicht wurde. Das BMAS hat zugesichert, dass es ein Gesetz bis zum Ende der Legeslaturperiode gäbe und für mich ist seit Oktober kein Fortschritt zu erkennen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. September 2020
  • Frist
    3. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte wissen w…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Assistenzhundegesetz [#196439]
Datum
1. September 2020 20:13
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte wissen wie weit die Schaffung des Assistenzhundegesetzes fortgeschritten ist, für das schon im Oktober 2019 ein Gesetzesentwurf der Interessensvertretung für AssistenzhundehalterInnen eingereicht wurde. Das BMAS hat zugesichert, dass es ein Gesetz bis zum Ende der Legeslaturperiode gäbe und für mich ist seit Oktober kein Fortschritt zu erkennen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196439/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: NAE Assistenzhundegesetz [#196439]
Datum
2. September 2020 12:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 01.09.2020 an das BMAS,…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihr Schreiben vom 01.09.2020 an das BMAS - Sachstandsanfrage nach dem Assistenzhundegesetz
Datum
2. September 2020 17:04
Status
Warte auf Antwort
image003.png
15,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 01.09.2020 an das BMAS, den Fortgang des Assistenzhundegesetzes betreffend. Ihr Schreiben wird gemäß dem Auskunftsbegehren nach dem IFG beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre Anfrage vom 2. September 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben sende ich Ihnen auf Ihre An…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Anfrage vom 2. September 2020
Datum
25. September 2020 12:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben sende ich Ihnen auf Ihre Anfrage vom 2. September 2020. Mit freundlichen Grüßen