Astrid-Lindgren-Schule Turnhalle als Flüchtlingsunterkunft/ Auskunft und Gründe für die Ablehnung anderer Standorte. Brandschutzkonzept

1. Brandschutz Adtrid-Lindgren-Schule bei verschlossenen Türen (Stand 17.10.2023)
2. Brandschutzkonzept Turnhallen nach Umbau
3. Welche detaillierten Ablehnungsgründe gab es für die Örtlichkeiten:

- Platz Traglufthalle Hassler
-Erweiterung Containerplatz Hassler Straße 99a
-Schotterplatz MTHC, Hassler Straße 95 (es besteht eine Baugenehmigung und der MTHC ist für Gespräche offen)
- hinterer Sportplatz Astrid-Lindgren-Schule (selbst von der BM vorgeschlagen)
-Benninghof
- Gewerbegebiet Marie-Curie oder Industriestraße hier im Hinblick auf §246 BauGB.
-Kirche am Hügel

und wie wurde hier vorgegangen in der Erwägung der einzelnen Möglichkeiten?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Oktober 2023
  • Frist
    21. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Kreisverwaltung Mettmann Details
Von
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Betreff
Astrid-Lindgren-Schule Turnhalle als Flüchtlingsunterkunft/ Auskunft und Gründe für die Ablehnung anderer Standorte. Brandschutzkonzept [#290438]
Datum
18. Oktober 2023 12:47
An
Kreisverwaltung Mettmann
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Brandschutz Adtrid-Lindgren-Schule bei verschlossenen Türen (Stand 17.10.2023) 2. Brandschutzkonzept Turnhallen nach Umbau 3. Welche detaillierten Ablehnungsgründe gab es für die Örtlichkeiten: - Platz Traglufthalle Hassler -Erweiterung Containerplatz Hassler Straße 99a -Schotterplatz MTHC, Hassler Straße 95 (es besteht eine Baugenehmigung und der MTHC ist für Gespräche offen) - hinterer Sportplatz Astrid-Lindgren-Schule (selbst von der BM vorgeschlagen) -Benninghof - Gewerbegebiet Marie-Curie oder Industriestraße hier im Hinblick auf §246 BauGB. -Kirche am Hügel und wie wurde hier vorgegangen in der Erwägung der einzelnen Möglichkeiten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290438/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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