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Asylantrag Edward Snowden

Den genauen Inhalt des per Fax bei der Deutschen Botschaft in Moskau eingegangenen Asylgesuch des Whistleblowers Edward Snowden.

Grund:
Das allgemeine, öffentliche Informationsinteresse überwiegt das Interesse an der Geheimhaltung des Betroffenen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Juli 2013
  • Frist
    6. August 2013
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den genauen Inha…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Asylantrag Edward Snowden
Datum
3. Juli 2013 10:42
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den genauen Inhalt des per Fax bei der Deutschen Botschaft in Moskau eingegangenen Asylgesuch des Whistleblowers Edward Snowden. Grund: Das allgemeine, öffentliche Informationsinteresse überwiegt das Interesse an der Geheimhaltung des Betroffenen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Ihr Antrag nach dem IFG Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag, Ihnen den genauen Inhalt des per Fax bei de…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG
Datum
2. August 2013 11:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag, Ihnen den genauen Inhalt des per Fax bei der deutschen Botschaft in Moskau eingegangenen Asylgesuchs des Whistleblowers Edward Snowden zu übersenden, ergeht folgende Entscheidung: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Begründung: Mit e-mail vom 03.07.2013 über die Plattform frag-den-staat.de baten Sie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge um Zusendung des genauen Inhalts des per Fax bei der deutschen Botschaft in Moskau eingegangenen Asylgesuchs des Whistleblowers Edward Snowden. Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden. Dem von Ihnen begehrten Informationszugang steht § 5 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) entgegen, denn bei den von Ihnen geforderten Daten handelt es sich um personenbezogene Daten im Sinne des § 5 Abs. 1 IFG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Vorliegend überwiegt das schutzwürdige Interesse des Dritten (i.e. E. Snowden) am Ausschluss des Informationszugangs (Schutz seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz) Ihr Informationsinteresse als Antragsteller nach dem IFG. Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 IFG in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Referat 121 -, 90343 Nürnberg, zu erheben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Johannes Zeuch __________________________ Referat 121 - Justiziariat Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg Telefon: 0911 943-1804 Fax: 0911 943-1899 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.bamf.de / www.wir-sind-bund.de
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